A. Hinsch & Co. Mobilien GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.09.2003 Kruse - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der A. Hinsch & Co. GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 36954) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden A. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Verschmelzungsvertrag Blatt 38 ff Sonderband Hinsichtlich Spalte 4 von Amts wegen eingetragen (Berichtigung der Migration vom 15.12.2001).
20.12.2001 Sanders - - - Der zwischen der Gesellschaft und der A.Hinsch & Co. GmbH, Hamburg (herrschendes Unternehmen, AG Hamburg, HRB 36954) bestehende Organschaftsvertrag (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag) vom 28.Dezember 2000 ist durch Vertrag vom 19.04.2001 neu gefaßt worden. Dem Änderungsvertrag haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften am 19.04./ 14.05.2001 zugestimmt. - Vertrag Bl. 33 ff. Sbd.
05.12.2001 Piel Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2000 Ankauf, Verwaltung und Verkauf von mobilem Anlagevermögen aller Art sowie die Durchführung von Handelsgeschäften, sofern hierfür eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Zwischen der Gesellschaft und der A.Hinsch & Co. GmbH, Hamburg (herrschendes Unternehmen) besteht ein Organschaftsvertrag vom 28.Dezember 2000, dem die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften am 28.Dezember 2000 zugestimmt haben. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Gesellschaftsvertrag Blatt 4ff Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.12.2001. Tag der ersten Eintragung: 13.02.2001

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