ACRO Bau & Planung GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Kommentar
04.04.2007 Ruschkowski - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. -
- - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 170.000.000,00 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 200.000.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/II). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 12.000.000,00 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/III). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2004 (Genehmigtes Kapital 2004/III) ist, soweit das genehmigte Kapital noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde, aufgehoben. -
06.09.2006 Weil Die Hauptversammlung vom 17.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Aufsichtsrat) und in § 18 Abs. 2 (Leitung der Hauptversammlung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17.05.2006 hat die Änderung des § 4 der Satzung in Abs. 7 und durch Anfügen der Absätze 8 und 9 (genehmigtes Kapital) beschlossen. - - Anmeldung Blatt 77-79 HA III
22.06.2006 Ruschkowski Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 12.05.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 149.999.998,20 EUR auf 1.707.712.648,20 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 16.11.2005 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. Die Hauptversammlung vom 20.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 17 Absatz 1, 2 und 3 (Einberufung der Hauptversammlung, Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Regelungen zur Berechnung der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Fristen) beschlossen. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2004 (Genehmigtes Kapital 2004/III) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 1,80 EUR EUR. Vgl. HA Bl. 69, 70, 72
08.09.2005 Lemmer Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.386.634,60 EUR auf 1.557.712.650,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 05.07.2005 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - - Bl. 1 ff. Sonderband 14
03.03.2005 Lemmer - - - Bl. 60 HA
18.11.2004 Lemmer Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 31. Mai 2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.895.202,40 EUR auf 1.556.326.015,40 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 23. Juni 2004 ist die Satzung in § 4 Absatz 1 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2002 (genehmigtes Kapital 2002 I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 22.080.896,60 EUR. sh. Bl. 53, 54 HA
18.11.2004 Lemmer Die Hauptversammlung vom 12. Mai 2004 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrates hat durch Beschluss vom 12. Mai 2004 die Satzung in § 4 (bedingtes Kapital) geändert. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversamllung vom 12. Mai 2004 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. April 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 225.000.000,00 EUR gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2004 I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2004 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. April 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 225.000.000,00 EUR gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2004 II) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom sh. Bl. 53, 54 HA
11.12.2003 Lemmer Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 21.05.1999 und der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigungen ist die Erhöhung des Grundkapitals um 73.669.684,40 Euro und um 65.000.000,00 Euro auf 1.554.430.813,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 11.11.2003 ist die Satzung in § 4 Absatz 1 und 7 sowie Streichung des Absatzes 9 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 21.05.1999 (genehmigtes Kapital 1999 III) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 0,20 Euro. Bl. 48 HA Satzung Bl. 142 Sonderband XIII
11.12.2003 Lemmer Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 6.023.901,00 Euro auf 1.415.761.128,60 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 22.08.2003 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehemigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2002 (genehmigtes Kapital 2002 I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 23.976.099,00 Euro. Bl. 47 HA Satzung Bl. 117 ff. Sonderband XIII
- - - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2003 um bis zu 403.000.000,- EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2003/I). . -
15.09.2003 Woelke Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2003 ist die Satzung wie folgt geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) sind neu gefaßt. Der bisherige § 4 Abs. 5 (bedingtes Kapital) wurde gestrichen und ein neuer § 4 Abs. 5 (bedingtes Kapital) eingefügt. § 9 (Beiräte) ist aufgehoben worden und der bisherige § 10 (zustimmungsbedürftige Geschäfte) ist jetzt § 9 und inhaltlich neu gefaßt. Ein neuer § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates) wurde eingefügt. § 14 (Einberufung von Aufsichtsratssitzungen) ist in Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 neu gefaßt worden. § 15 (Ermächtigung des Aufsichtsrates zu Satzungsänderungen) ist aufgehoben worden. Der bisherige § 16 (Aufsichtsratsvergütung) ist jetzt § 15 und vollständig neu gefaßt. Der bisherige § 17 (Ort der Hauptversammlung) ist jetzt § 16. Der bisherige § 18 Der Betrieb von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen aller Art und von sonstigen Dienstleistungen und Geschäften, die damit zusammenhängen, einschließlich des Erwerbs, des Haltens und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Geselschaft darf den Unternehmensgegenstand selbst, durch verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen oder durch den Abschluss von Unternehmens- und Kooperationsverträgen mit Dritten verwirklichen. Sie ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern, - Bl. 40 HA Satzung Blatt 92 ff. Sonderband XIII

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