ADA - Das SystemHaus GmbH Region West

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
08.01.2007 Heyer - - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.01.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Dieses Registerblatt ist gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch von Amts wegen geschlossen. - -
22.12.2006 - Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2006 hat die Der Einkauf, Entwicklung, Vertieb, Handel - - -
22.12.2005 Heyer - Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. - - - Gesellschaftsvertrag Blatt 64 ff. Sonderband
03.08.2005 Heyer - - - Nach der am 22.01.2002 beschlossenen und bereits eingetragenen Änderung der Firma der beherrschten Gesellschaft von "ADA Logistik GmbH" in "ADA Das SystemHaus GmbH" und der am 09.05.2000 beschlossenen und bereits eingetragenen Änderung der Firma der herrschenden Gesellschaft von "ADA-HAS IT Management GmbH" in "ADA-HAS IT Management AG" nunmehr berichtigend eingetragen: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 08.05.2000 in entsprechender Anwendung des § 291 Abs. 1 AktG der ADA - Das SystemHaus GmbH in Willich (vormals ADA Logistik GmbH) mit der "ADA-HAS IT Management AG (vormals ADA-HAS IT Management GmbH) in Willich als herrschendem Unternehmen unter Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ADA Logistik GmbH in Willich vom 08.05.2000 und unter Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ADA-HAS IT Management GmbH vom 09.05.2000. - -
- - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.11.2003 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.11.2003 mit der ADA-Orgaplus SystemHaus GmbH mit Sitz in Heilbronn (Amtsgericht Heilbronn, HR B 2867) verschmolzen. - -
30.04.2004 Heyer - Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ADA Orgaplus SystemHaus GmbH (Amtsgericht Heilbronn, - - - Gesellschafterbeschluss,
05.05.2003 Acker Mönchengladbach Zweigniederlassung der ADA - Das SystemHaus GmbH mit Sitz in Willich (AG Krefeld HRB 6293) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.06.1997 Einkauf, Entwicklung und Vertrieb von Hardware und Software, von EDV- technischen Produkten, von Elektronikkomponenten und Zubehör aller Art, - Reparatur und Wartung von EDVAnlagen und -Programmen, sowie deren Verkabelung und Vernetzung, - Durchführung von Schulungen (im EDV- und Organisationsbereich), - Unternehmensberatung im Bereich der Datenverarbeitung und Betriebsorganisation, sowie alle im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte, -Erbringung von Dienstleistungen aller Art in diesen Zusammenhängen, auch Arbeitnehmerüberlassung, -Beratung und Planung beim Aufbau und bei der Organisation von EDV-Systemen und der Verkauf aller Komponenten solcher Systeme, -Erbringung von Dienstleistungen im Elektrotechniker-Handwerk Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 08.05.2000 in entsprechender Anwendung des § 291 Abs. 1 AktG der ADA Logistik GmbH in Willich mit der ADAHAS IT Management GmbH in Willich als herschendem Unternehmen unter Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ADA Logistik GmbH (jetzt: ADA-Das SystemHaus GmbH) in Willich vom 08.05.2000. Die Zweigniederlassung ist von Willich (Amtsgericht Krefeld HRB 7794) nach Mönchengladbach verlegt. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch Beschluss der Gesellschafter bestellt werden. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 75 % der Gesellschafter kann jedem Geschäftsführer die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. Es kann jeder Geschäftsführer durch Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75 % der Gesellschafter von allen, mehreren oder einzelnen Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. -

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