ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: KGaA

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
26.07.2013 Dinges-Król M.A. - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Hauptversammlung vom 17.01.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege des Formwechsels in die ADC African Development Corporation AG mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 97109) umgewandelt. - Fall 22 Beschluss in Fall 21
24.04.2013 Dinges-Król M.A. - - - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.01.2013 um bis zu 1.400.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.400.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I). Die Satzung ist in § 5 Abs.2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) neu gefasst. Die Hauptversammlung vom 17.01.2013 hat die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2009/II um 2.800.000,00 EUR auf 2.000.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Abs.4 Satz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - Fall 21
25.03.2013 Dinges-Król M.A. - Die Hauptversammlung vom 17.01.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Persönlich haftende Gesellschafterin/Beteiligung), 9 (Vertretung) und 20 (Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats) beschlossen. - - Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Sie ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als -
29.05.2012 Dinges-Król M.A. - Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - Aufgrund der am 15.02.2008 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2009/I) wurden mit Ablauf des 30.04.2012 196.000 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 8.606.764,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 22.05.2012 die Änderung des § 5 Abs.1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das bedingte Kapital 2009/I ist nach Ausgabe von Bezugsaktien im Jahr 2012 teilweise ausgeschöpft und kann auch nicht mehr ausgeben werden. - Fall 15
19.04.2012 Dinges-Król M.A. - - - Eintragung vom 29.12.2011 von Amts wegen ergänzt: Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 6.235.386,00 EUR. - Fall 13
- - - - - - Fall 12
29.12.2011 Dinges-Król M.A. - Die persönlich haftende Gesellschafterin hat am 07.12.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 07.12./22.12.2011 - - - -
18.07.2011 Dinges-Król M.A. - Die Hauptversammlung vom 07.06.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Aktien,Aktienregister), 15 (Zusammensetzung und Wahl), 21 (Einberufung und Ort), 22 (Teilnahme und Stimmrechte) und 24 (Mehrheitserfordernisse) beschlossen. § 32 ist entfallen. - - - Fall 11
09.12.2010 Leifert - Die Hauptversammlung vom 24.08.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 4.000.000,00 EUR beschlossen. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.12.2010 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital, Entstehung) geändert. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - - - Fall 10
21.09.2010 Dinges-Król M.A. - Die Hauptversammlung vom 24.08.2010 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 14.584.604 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - - - Fall 8
- - - - Die persönlich haftende Gesellschafterin Altira ADC Management GmbH ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.02.2010 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.07.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 30.000.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/I). - Fall 7
25.06.2010 - Die von der Hauptversammlung am 18.02.2010 beschlossene - - - -
28.12.2009 Dr. Kolonko Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main Die Hauptversammlung vom 12.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand), § 5 (Grundkapital, Entstehung), § 7 Abs. 1 (persönlich haftende Gesellschafterin/Beteiligung) sowie weiteren Bestimmungen beschlossen. Initiierung von und die gezielte Suche nach Investitionsmöglichkeiten in Afrika. Hierzu zählen insbesondere das zur Verfügungstellen des bestehenden Netzwerkes der Gesellschaft in Afrika für den Aufbau bzw. das Ausfindigmachen geeigneter Investmentteams und für den Erwerb, das Halten und Verwalten von Investments sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen. Unter Investments sind dabei Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligungen an privaten oder börsennotierten (Beteiligungs- )Gesellschaften jeder Art zu verstehen. Die Gesellschaft übt keine Rechts- oder Steuerberatung oder sonstige genehmigungspflichtige Tätigkeiten aus. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2009 um bis zu 4.800.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009/II). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs-und/oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung dieser Hauptversammlung begeben werden.. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 15.02.2008 (Bedingtes Kapital 2008/I) ist aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2009 um bis zu 1.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009/I). Das bedingte Kapital dient Gewährung von Aktien an Inhaber oder Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15.02.2008 ausgegeben werden. - Fall 5
- - - - Die persönlich haftendenen Gesellschafter sind durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.07.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 7.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2008/I). - Fall 4
15.10.2008 Schnorbus - Die Hauptversammlung vom 28.08.2008 hat die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes - - - -
25.07.2008 Glöckner - Die von der Hauptversammlung am 15.02.2008 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 25.000.000,00 EUR ist in Höhe von 4.429.167,00 EUR durchgeführt. § 5 Absatz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.07.2008 geändert. - - - Fall 3
07.05.2008 Gröschel - Die Hauptversammlung vom 28.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Aktien, Aktienregister), § 24 (Mehrheitserfordernisse) und § 26 (Ergebnisverteilung) beschlossen. - - - Fall 2
26.03.2008 Gröschel Frankfurt am Main Kommanditgesellschaft auf Aktien Satzung vom 15.02.2008 Die Hauptversammlung vom 15.02.2008 hat die Änderung des § 5 durch Einfügung eines Absatzes 2 (Grundkapital, bedingtes Kapital) beschlossen. Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften in Afrika, die Initiierung und Konzeption von Beteiligungsangeboten, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, insbesondere von IT-Softwarelösungen, die Übernahme und die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen sowie von Marketing-, Vertriebs- oder sonstigen Dienstleistungen. Die Gesellschaft übt keine Rechts- oder Steuerberatung oder sonstige genehmigungspflichtige Tätigkeiten aus. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ADC African Development Corporation AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 82397). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.02.2008 um bis zu 4.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2008/I). Das bedingte Kapital dient zur Durchführung von bis zum 31.12.2010 begebenen Wandelschuldverschreibungen. Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Sie ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Fall 1

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