add! brain AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
08.07.2013 - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen - -
21.05.2013 Detlefsen - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (Az. 73 IN 122/01) vom 26.03.2013 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben (§ 200 InsO). - -
Ziffer I Düsseldorf Aktiengesellschaft Satzung vom 10.04.2000 Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere von Geschäftsanteilen an der "birkenbihl-gruppe" Lang GmbH, Bergisch- Gladbach, der erfolgswelt.de GmbH, Bergisch Gladbach, an deren Rechtsnachfolgern sowie an sonstigen Unternehmen deren Gegenstand das Verlegen von Print- und neuen Medien insbesondere von "Birkenbihl-Media" und Managementweiterentwicklungsliteratur, der Handel mit Hard- und Software, das Marketing und der Betrieb von Dienstleistungen sowie von Multimedia- und anderen Produkten im Rahmen des elektronischen Handels (e-commerce) im Internet und der Handel, der Aufbau und die Bereitstellung einer wirtschaftsorientierten Internet-Plattform für große offene und geschlossene Benutzergruppen, die wirtschaftliche Nutzung der Daten, Leistungen, Inhalte und values added, die im Rahmen des Betriebs der Plattform entstehen, sowie die gleichzeitige Vermarktung auftretender spinnoffs der Marke erfolgswelt.de, ist. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 12. Juni 2001 - AZ: 73 IN 122/01 - ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst. Der Vorstand der Gesellschaft bestseht aus einer oder mehreren Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Mitglied des Vorstandes in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Besteht der Vorstand nur aus einem Vorstandsmitglied, so ist dieses alleine zur Vertretung befugt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsmacht allgemein oder für bestimmte Geschäfte eingeräumt werden. Ebenso kann durch Beschluss des Aufsichtsrates einzelnen Vorstandsmitgliedern allgemein oder für einzelne Fälle für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und verbundenen Unternehmen eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Tag der ersten Eintragung: 16.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.07.2003. Satzung Sonderband

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