AEW Invest GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Werdener Straße, 1, 40227, Düsseldorf
Kapital: 2582314.00 EUR
Zweck: 1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle, Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft, b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt, - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird, - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird, - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden, - § 261 Abs. 3 KAGB, c) allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich die in diesem § 2 Ziff. 1 a) und b) genannten Vermögensgegenstände erworben werden dürfen. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur a) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB (Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen) sowie c) sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, im Falle von lit. a) jedoch nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen und im Falle von lit. b) nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Investmentvermögen beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 verwaltet werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand
06.04.2023 Sönnichsen - Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.469.967,00 EUR auf 2.582.314,00 EUR beschlossen. -
03.05.2022 Schäfer - Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 1.000.000,00 EUR um 112.347,00 EUR auf 1.112.347,00 EUR sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. -
- nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Investmentvermögen beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 verwaltet werden - sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, im Falle von lit.
25.10.2019 Sönnichsen - Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen. -
28.02.2019 Schäfer - Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR beschlossen. -
- nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Investmentvermögen beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 verwaltet werden - sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, im Falle von lit.
- geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung - -
- geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung - -

Firmendokumente

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R&K Invest GmbH GmbH Sinzing Bruckdorfer Str. 30, A, 93161, Sinzing
U Invest GmbH GmbH Berlin Geschwister-Scholl-Allee, 8, 14532, Berlin
D-Invest I GmbH GmbH Neu-Isenburg Kapitän-Strasser-Straße, 38, 63263, Neu-Isenburg
AEW SOKA Invest GmbH GmbH Frankfurt am Main c/o AEW, Eurotheum, Neue Mainzer Straße, 66, 60311, Frankfurt am Main
AEW Invest GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren, - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle, Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft, b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt, - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren, - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird, - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird, - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden, - § 261 Abs. 3 KAGB, c) allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich die in diesem § 2 Ziff. 1 a) und b) genannten Vermögensgegenstände erworben werden dürfen. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur a) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB (Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen) sowie c) sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, im Falle von lit. a) jedoch nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen und im Falle von lit. b) nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Investmentvermögen beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 verwaltet werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 2582314.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von AEW Invest GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von AEW Invest GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist AEW Invest GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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