Albat + Wirsam Software AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
06.11.2009 Otto - - - - - Fall 15
07.09.2009 Gehlsen - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der CANTOR Software GmbH mit Sitz in Linden (Amtsgericht Gießen, HRB 1454) verschmolzen. Die Zustimmung der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. - Fall 13
30.01.2009 Otto Geschäftsanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 15, 35440 Linden - - - - Fall 11
02.07.2008 Unzeitig - - - - - Fall 9
- - - - - - Fall 8
16.04.2008 Gehlsen - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2008 - -
08.01.2008 Otto - - - - - Fall 6
30.09.2003 Drescher Linden Aktiengesellschaft Satzung vom 16.05.2003 Die Entwicklung, der Vertrieb und die Implementation von Software und dazugehörigen Hardwaresystemen und - geräten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der Albat + Wirsam Software- Vertriebs GmbH, Linden (HRB 661 - Amtsgericht Gießen) vom 16.05.2003 wurde die Gesellschaft gemäß §§ 190 ff., 238 ff. UmwG formwechselnd in die Albat + Wirsam Software AG mit Sitz in Linden umgewandelt. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.03.2008 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu Euro 750.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Anteil am genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt Euro 750.000,00 auszuschließen. Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten, der nicht Vorstand der Gesellschaft ist, uneingeschränkt zu vertreten. Tag der ersten Eintragung: 06.08.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 9 ff. Sonderband
28.09.2010 Otto - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11.08.2010 im Wege des Formwechsels in die Albat + Wirsam Software GmbH mit Sitz in Linden (Amtsgericht Gießen HRB 7339) umgewandelt. - Fall 17

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