Alcatel-Lucent Integration Services GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
24.11.2009 Rosenberger Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kabelkamp 20, 30179 Hannover - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Alcatel- Lucent Deutschland AG mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4026) als übernehmenden Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - -
18.07.2007 Schasse - Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - -
20.02.2006 Grahl Hannover Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.12.1991 zuletzt geändert am 06.07.2005 Planung, Errichtung und der Vertrieb von schlüsselfertigen Anlagen der Energie- und Nachrichtentechnik aller Art weltweit, insbesondere von Starkstrom- und Fernmeldemeldeanlagen. Zwischen der Gesellschaft und der Alcatel SEL AG (herrschendes begünstigtes Unternehmen AG Stuttgart HRB 4026) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 11.02.2005, dem die Gesellschafterversammlung am 19.07.2005 zugestimmt hat. Die Gesellschafterversammlung des herrschenden begünstigten Unternehmens hat am 06.07.2005 zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf den vorstehend zitierten Vertrag und die Zustimmungsbeschlüsse Bezug genommen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesellschaftsvertrag Bl. 58 ff. d. SB Vertrag und Beschlüsse Bl. 66 ff. d. SB Tag der ersten Eintragung: 16.07.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2006.

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