ALLDA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
26.01.2004 Christophliemk - - - Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Dr. Köcke & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 14.01.2004 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 - -
08.01.2004 Haueiss - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Dr. Köcke & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 25378) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - Zustimmungsbeschlüsse Blatt 155 ff. Sonderband Verschmelzungsvertrag Blatt 166 f. Sonderband
20.11.2003 Küster Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.11.1972 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.05.1991 geändert. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 und 43 WPO, insbesondere die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung und Bearbeitung und Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Gesellschaft vom 19.05.1993 mit der Dr. Köcke & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (herrschende Gesellschaft). Zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19.05.1993 hat die Geselllschafterversammlung die Zustimmung erteilt durch Zustimmungsbeschluss vom 19.07.1993. Die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft ((Dr. Köcke & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) hat dem Vertragsabschluss ebenfalls zugestimmt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeweils ein Geschäftsführer zusammen mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen die Gesellschaft. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden und können Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Tag der ersten Eintragung: 18.01.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.11.2003. Gesellschaftsvertrag Blatt 123 ff. Sonderband

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