Allrevision Dornhof Kloss und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Dresden


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|
13.02.2007 Dietze | - | - | - | Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.01.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Von Amts wegen eingetragen gemäß Artikel 61 Absatz 6 EGHGB. | - | - |
14.09.2006 Dr. Naumann | die steuerliche | , 2 (Gegenstand des Unternehmens), 7, 8, 10, 18, 19 und 20 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | die unternehmensberatende d) die treuhänderische Tätigkeit. | - | - | - |
03.06.2005 Schöne | - | - | - | Die Gesellschaft hat nach Massgabe des Abspaltungsplanes vom 29.12.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2004 einen Teil ihres Vermögens (sämtliche Geschäftsanteile an der ALR Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ehemals Allrevision Allgemeine Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, (AG München, HRB 46637) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete V & S Treuhand GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 156671) übertragen. | - | - |
14.12.2004 Fröhlich | Dresden Zweigniederlassung der Allrevision Dornhof | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24.10.2000 zuletzt geändert am 22.12.2003 | - | Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dornhof Kloss und Partner Revisions- und Beratungs-Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 14667). | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181 BG | Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 19 SB. |
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