ALTHAFEN Foundation gGmbH






Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
Gemeinnützige Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, 2. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, 3. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, 4. die Förderung von Kunst und Kultur, 5. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, 6. die Förderung der Bildung einschließlich der Studentenhilfe, 7. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 10. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, 11. die Förderung des Sports, 12. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 13. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die vorgenannten Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Mittelweitergabe gemäß § 58 Nr. 1 AO. Sofern die Mittel der Gesellschaft es zulassen, werden die vorgenannten Satzungszwecke auch verwirklicht insbesondere durch 1. eigene Forschungsvorhaben, beispielsweise zu historischen Themen, Forschungsergebnisse werden zeitnah veröffentlicht, 2. öffentliche Vortragsveranstaltungen zu geschichtlichen, gesellschaftlichen und sozialen Themen, 3. die Vergabe von Stipendien und Preisen für Studenten, Doktoranden, Wissenschaftler und Künstler, wobei das Angebot über die Vergabe der Stipendien sowie die Vergaberichtlinien in geeigneter Form veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit wird hierdurch die Gelegenheit erhalten, sich über die Tätigkeit der Gesellschaft in Bezug auf die Vergabe der Stipendien und die Inanspruchnahme eines solchen Stipendiums zu informieren, um sich auf diese Weise die Möglichkeit zu eröffnen, von dem Angebot der Gesellschaft ebenfalls Gebrauch zu machen. Die Stipendienvergabe kann durch finanzielle Leistungen erfolgen oder durch die Einladung zu Musiker-, Künstler- oder Komponistenresidenzen im lnund Ausland, welche die Gesellschaft durchführt oder fördert, 4. die Veranstaltung von wissenschaftlichen Ausstellungen, Kunstausstellungen, Performances, Konzerten, 5. die Durchführung interkultureller Projekte, etwa indem sie Arbeitsgruppen einrichtet, in welchen Angehörige unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturkreise und Religionen miteinander musizieren oder künstlerisch tätig sind oder sich in sonstiger Weise mit ihren Kulturen auseinandersetzen und austauschen, 6. die Wiederherstellung und Erhaltung kulturhistorisch bedeutender Denkmäler (insbesondere Bauten, Parks und Gärten) in Lettland oder Deutschland. Voraussetzung einer Förderung in Lettland ist, dass die Denkmäler im Eigentum einer Körperschaft stehen, welche die Förderung von Kunst oder Kultur bezweckt oder dass die Eigenschaft als Denkmal durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nachgewiesen ist, bei Wiederherstellung und Erhaltung im Inland belegener Denkmäler ist Voraussetzung für eine Förderung die Anerkennung der Denkmaleigenschaft durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nach landesrechtlichen Vorschriften.
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.04.2021
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 14.06.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 13.04.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.04.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 13.04.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.04.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.04.2021
- Anzeige nach Eingang // 27.05.2021 // Anmeldung vom 13.04.2021
- Anzeige nach Eingang // 27.05.2021 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.04.2021
- Anzeige nach Eingang // 27.05.2021 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 14.06.2021
- Anzeige nach Eingang // 27.05.2021 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.04.2021
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ALTHAFEN Foundation gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Berlin registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Gemeinnützige Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, 2. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, 3. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, 4. die Förderung von Kunst und Kultur, 5. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, 6. die Förderung der Bildung einschließlich der Studentenhilfe, 7. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 10. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, 11. die Förderung des Sports, 12. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 13. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die vorgenannten Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Mittelweitergabe gemäß § 58 Nr. 1 AO. Sofern die Mittel der Gesellschaft es zulassen, werden die vorgenannten Satzungszwecke auch verwirklicht insbesondere durch 1. eigene Forschungsvorhaben, beispielsweise zu historischen Themen, Forschungsergebnisse werden zeitnah veröffentlicht, 2. öffentliche Vortragsveranstaltungen zu geschichtlichen, gesellschaftlichen und sozialen Themen, 3. die Vergabe von Stipendien und Preisen für Studenten, Doktoranden, Wissenschaftler und Künstler, wobei das Angebot über die Vergabe der Stipendien sowie die Vergaberichtlinien in geeigneter Form veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit wird hierdurch die Gelegenheit erhalten, sich über die Tätigkeit der Gesellschaft in Bezug auf die Vergabe der Stipendien und die Inanspruchnahme eines solchen Stipendiums zu informieren, um sich auf diese Weise die Möglichkeit zu eröffnen, von dem Angebot der Gesellschaft ebenfalls Gebrauch zu machen. Die Stipendienvergabe kann durch finanzielle Leistungen erfolgen oder durch die Einladung zu Musiker-, Künstler- oder Komponistenresidenzen im lnund Ausland, welche die Gesellschaft durchführt oder fördert, 4. die Veranstaltung von wissenschaftlichen Ausstellungen, Kunstausstellungen, Performances, Konzerten, 5. die Durchführung interkultureller Projekte, etwa indem sie Arbeitsgruppen einrichtet, in welchen Angehörige unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturkreise und Religionen miteinander musizieren oder künstlerisch tätig sind oder sich in sonstiger Weise mit ihren Kulturen auseinandersetzen und austauschen, 6. die Wiederherstellung und Erhaltung kulturhistorisch bedeutender Denkmäler (insbesondere Bauten, Parks und Gärten) in Lettland oder Deutschland. Voraussetzung einer Förderung in Lettland ist, dass die Denkmäler im Eigentum einer Körperschaft stehen, welche die Förderung von Kunst oder Kultur bezweckt oder dass die Eigenschaft als Denkmal durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nachgewiesen ist, bei Wiederherstellung und Erhaltung im Inland belegener Denkmäler ist Voraussetzung für eine Förderung die Anerkennung der Denkmaleigenschaft durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nach landesrechtlichen Vorschriften. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 230552 B. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von ALTHAFEN Foundation gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin, Hardenbergstraße 31, 10623. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von ALTHAFEN Foundation gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist ALTHAFEN Foundation gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Berlin und darüber hinaus.
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