Anita Moden GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
12.02.2007 Naumann-Wenz - - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. - -
13.09.2006 Naumann-Wenz - Die Hauptversammlung vom 17.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Aufsichtsrat) und in § 18 Absatz 2 (Leitung der Hauptversammlung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17.05.2006 hat die Änderung des § 4 der Satzung in Absatz 7 und durch Anfügen der Absätze 8 und 9 (genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Anmeldung Blatt 137 ff Sonderband 23
03.07.2006 Naumann-Wenz - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 12.05.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 149.999.998,20 EUR auf 1.707.712.648,20 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 16.11.2005 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. Die Hauptversammlung vom 20.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 17 Absatz 1, 2 und 3 (Einberufung der Hauptversammlung, Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Regelungen zur Berechnung der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Fristen) beschlossen. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2004 (Genehmigtes Kapital 2004/III) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 1,80 EUR. - Anmeldung Blatt 88 ff Sonderband 23
21.09.2005 Naumann-Wenz - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.386.634,60 EUR auf 1.557.712.650,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 05.07.2005 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2002 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 23.976.099,00 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden - Anmeldung Blatt 10 ff Sonderband 23
07.03.2005 Naumann-Wenz - - - - - Anmeldung Blatt 1 ff Sonderband 23
09.11.2004 Naumann-Wenz - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.895.202,40 EUR auf 1.556.326.015,40 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 23.06.2004 ist die Satzung in § 4 Absatz 1 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2002 (Genehmigtes Kapital 2002/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 22.080.896,60 EUR. - Anmeldung Blatt 153 ff Sonderband
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2004 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 225.000.000,00 EUR gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2004/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2004 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 225.000.000,00 EUR gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2004/II). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Anmeldung Blatt 153 ff Sonderband
09.11.2004 Naumann-Wenz - Die Hauptversammlung vom 12.05.2004 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes - - - -
29.01.2004 Naumann-Wenz - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 21.05.1999 und der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 73.669.684,40 EUR und um 65.000.000,00 EUR auf 1.554.430.813,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 11.11.2003 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 und 7 sowie Streichung des Absatzes 9 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 21.05.1999 (Genehmigtes Kapital 1999/III) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 0,20 EUR. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2002 (Genehmigtes Kapital 2002/II) ist aufgehoben. - Blatt 126 ff Sonderband 22
29.01.2004 Naumann-Wenz - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 6.023.901,00 EUR auf 1.415.761.128,60 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 22.08.2003 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2002 (Genehmigtes Kapital 2002/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 23.976.099,00 EUR. - Blatt 102 ff Sonderband 22
03.09.2003 Naumann-Wenz - Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 30.05.2003 ist die Satzung wie folgt geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) sind neu gefaßt. Der bisherige § 4 Abs. 5 (bedingtes Kapital) wurde gestrichen und ein neuer § 4 Abs. 5 (bedingtes Kapital) eingefügt. § 9 (Beiräte) ist aufgehoben worden und der bisherige § 10 (Zustimmungbedürftige Geschäfte) ist jetzt § 9 und inhaltlich neu gefaßt. Ein neuer § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrats) wurde eingefügt. § 14 (Einberufung von Aufsichtsratssitzungen) ist in Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 neu gefaßt worden. § 15 (Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Satzungsänderungen) ist aufgehoben worden. Der bisherige § 16 (Aufsichtsratsvergütung) ist jetzt § 15 und vollständig neu gefaßt. Der bisherige § 17 (Ort der Hauptversammlung) ist jetzt § 16. Der bisherige § 18 (Einberufung der Hauptversammlung) ist jetzt § 17 und um die Absätze 4, 5 und 6 ergänzt. Die bisherigen §§ 19 - 24 sind jetzt §§ 18 - 23. der Betrieb von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen aller Art und von sonstigen Dienstleistungen und Geschäften, die damit zusammenhängen, einschließlich des Erwerbs, des Haltens und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft darf den Unternehmensgegenstand selbst, durch verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen oder durch den Abschluss von Unternehmens- und Kooperationsverträgen mit Dritten verwirklichen. Sie ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland und zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2003 um bis zu 403.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2003/I). - Blatt 1 ff Sonderband 22
30.10.2002 Weimar - - - Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.1997 um 78.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 1997/I). Das Bedingte Kapital dient der Durchführung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die bis zum 30.04.2002 begeben werden. - Von Amts wegen berichtigt
21.10.2002 Naumann-Wenz - - - Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 31. Mai 2002 ist - -
09.08.2002 Drescher Marburg Zweigniederlassung der COMMERZBANK mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 32000) Aktiengesellschaft Satzung vom 25.09.1952 zuletzt geändert am 05.04.2002 Der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von Geschäften, die damit zusammenhängen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.1997 um 78.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 1997/I). Das Bedingte Kapital dient der Durchführung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die bis zum 30.04.2002 begeben werden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.05.1999 um 200.070.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 1999/I). Das Bedingte Kapital dient der Durchführung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten - mit Wandel- oder Optionsrechten -, die bis zum 30.04.2004 begeben werden. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 30.01.1959 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 72 ff. Sonderband

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