Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gesellschaftszweck ist die Förderung von Kindern, die finanziell, sozial oder aus anderen Gründen benachteiligt sind mit dem Ziel, deren Lebensglück und den schulischen und (späteren) beruflichen Erfolg dieser Kinder nachhaltig zu unterstützen. Die Förderung soll durch finanzielle Unterstützung, Stipendien, Organisation von Förder- und Interessensschwerpunkten, Angebot von Förderprogrammen, wie Gartenbewirtschaftung, Natur, kochen und backen, basteln, handwerken, Musik und Umgang mit Medien sowie PC, Sport, Bewegung sowie Motivation, erfolgen. (3) Weiterer Zweck ist die Mittelbeschaffung zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Bereich ist die Gesellschaft als Fördergesellschaft i.S. des § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch das Sammeln von Spenden sowie die Verwendung der verfügbaren Mittel, die die Gesellschaft aus PR-Massnahmen erwirtschaftet. Hierfür werden die Mittel an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an andere steuerbegünstigte Körperschaften weitergeleitet, welche diese Mittel unmittelbar für diesen steuerbegünstigten Zweck verwenden. (4) Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, ihn fördern oder wirtschaftlich berühren.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
19.11.2013 Merkle | Wolpertshausen Geschäftsanschrift: Hofäckerweg 9, 74549 Wolpertshausen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2013 mit Änderung vom 18.11.2013. | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gesellschaftszweck ist die Förderung von Kindern, die finanziell, sozial oder aus anderen Gründen benachteiligt sind mit dem Ziel, deren Lebensglück und den schulischen und (späteren) beruflichen Erfolg dieser Kinder nachhaltig zu unterstützen. Die Förderung soll durch finanzielle Unterstützung, Stipendien, Organisation von Förder- und Interessensschwerpunkten, Angebot von Förderprogrammen, wie Gartenbewirtschaftung, Natur, kochen und backen, basteln, handwerken, Musik und Umgang mit Medien sowie PC, Sport, Bewegung sowie Motivation, erfolgen. (3) Weiterer Zweck ist die Mittelbeschaffung zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Bereich ist die Gesellschaft als Fördergesellschaft i.S. des § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch das Sammeln von Spenden sowie die Verwendung der verfügbaren Mittel, die die Gesellschaft aus PR-Massnahmen erwirtschaftet. Hierfür werden die Mittel an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an andere | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.12.2015
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.11.2013
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.08.2013
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 19.11.2013
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 22.12.2015
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 18.11.2013
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 07.11.2013
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Liste der Aufsichtsratsmitglieder // Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 28.10.2013
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.12.2015
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.11.2013
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 01.11.2013
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 22.12.2015
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.12.2015
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.12.2015
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 18.11.2013
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 07.11.2013
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.11.2013
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.08.2013
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 28.10.2013
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 19.11.2013
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.11.2013
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 01.11.2013
- Anzeige nach Eingang // 29.12.2015 // Anmeldung vom 22.12.2015
- Anzeige nach Eingang // 29.12.2015 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.12.2015
- Anzeige nach Eingang // 29.12.2015 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.12.2015
- Anzeige nach Eingang // 18.11.2013 // Anmeldung vom 18.11.2013
- Anzeige nach Eingang // 18.11.2013 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.11.2013
- Anzeige nach Eingang // 18.11.2013 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.11.2013
- Anzeige nach Eingang // 08.11.2013 // Anmeldung vom 07.11.2013
- Anzeige nach Eingang // 08.11.2013 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.08.2013
- Anzeige nach Eingang // 08.11.2013 // Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 28.10.2013
- Anzeige nach Eingang // 08.11.2013 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 19.11.2013
- Anzeige nach Eingang // 08.11.2013 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 01.11.2013
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Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gesellschaftszweck ist die Förderung von Kindern, die finanziell, sozial oder aus anderen Gründen benachteiligt sind mit dem Ziel, deren Lebensglück und den schulischen und (späteren) beruflichen Erfolg dieser Kinder nachhaltig zu unterstützen. Die Förderung soll durch finanzielle Unterstützung, Stipendien, Organisation von Förder- und Interessensschwerpunkten, Angebot von Förderprogrammen, wie Gartenbewirtschaftung, Natur, kochen und backen, basteln, handwerken, Musik und Umgang mit Medien sowie PC, Sport, Bewegung sowie Motivation, erfolgen. (3) Weiterer Zweck ist die Mittelbeschaffung zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Bereich ist die Gesellschaft als Fördergesellschaft i.S. des § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch das Sammeln von Spenden sowie die Verwendung der verfügbaren Mittel, die die Gesellschaft aus PR-Massnahmen erwirtschaftet. Hierfür werden die Mittel an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an andere steuerbegünstigte Körperschaften weitergeleitet, welche diese Mittel unmittelbar für diesen steuerbegünstigten Zweck verwenden. (4) Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, ihn fördern oder wirtschaftlich berühren. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Wolpertshausen, Hofäckerweg 9, 74549. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Anton Bühler Stiftung - Kinder haben Vorfahrt gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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