APG Automotive Parts Großenlüder GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
09.01.2018 Nixdorf-Müller - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - Fall 16
10.08.2017 Quell - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Fulda (Az. 91 IN 8/09) vom 17.07.2017 ist das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und anschließender Verteilung eingestellt. - Fall 15
31.03.2009 Nixdorf-Müller - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Fulda (Az. 91 IN 8/09) vom - -
04.02.2009 Otterbein - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Fulda (Az. 91 IN 8/09) vom - -
24.11.2008 Becker - beschlossen. - - - -
- - beschlossen. - - - -
12.02.2008 - Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 hat eine - - - -
29.05.2007 Becker - - - Der mit der Dura Tufting GmbH, Fulda am 29.11.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.03.2007 zum 31.12.2007, 24.00 Uhr aufgehoben. - -
19.08.2005 Weiß Großenlüder Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2001 zuletzt geändert am 02.07.2004 Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Bodenbelägen, Heim- und Industrietextilien, Automotive- und Akustikelementen sowie sonstigen Erzeugnissen, der Handel mit Textilerzeugnissen und ähnlichen Produkten, die Pachtung von Industriebetrieben und ähnlichen Unternehmungen sowie die Errichtung von Produktionsbetrieben und Wohnhäusern. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen, deren Vertretung und Auslieferung übernehmen und sie unternehmerisch beraten. Durch Vertrag vom 29.11.2002 und die Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 29.11.2002 hat die Gesellschaft als beherrschtes Unternehmen mit der Dura Tufting GmbH, Fulda einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ab dem 01.01.2003, 0.00 Uhr abgeschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Tag der ersten Eintragung: 23.04.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

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