Appel AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
24.03.2004 Hirth - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.12.2003 im Wege des Formwechsels in die Appel Group GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 90126) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg, HRB 90126) am 24.03.2004 wirksam geworden. - -
- - - - - - Satzung Blatt 114 ff Sonderband 2
19.03.2004 Kruse - Die Hauptversammlung vom 19.12.2003 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.136,00 EUR auf 245.000,00 EUR und die - - - -
30.01.2003 Sanders - und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - Satzung Blatt 86 ff. zweiter Sonderband
31.01.2002 Sanders - Die außerordentliche Hauptversammlung vom 16.10.2001 hat die Umstellung des Grundkapitals auf 233.149,10 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 9.714,90 EUR gegen Sacheinlagen und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital/Aktien) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - - - Satzung, Bl. 58 ff. Sbd. 2
08.01.2002 Heucke Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 20.09.2000 zuletzt geändert am 26.03.2001 Die Vermögensverwaltung in eigenen Angelegenheiten, sowie in solchen von zum Konzern gehörenden Tochter-, Schwester- und Mutterunternehmen, insbesondere der Erweb und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Verwaltungsgesellschaft "& Partner" Unternehmensbeteiligungs mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 44 641). Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BG Satzung Blatt 29 ff. Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 06.04.2001

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