ARDEX Luxemburg-Holding GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
15.01.2003 Koelpin - - - Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ARDEX GmbH am 02.01.2003 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. - -
06.12.2002 Koelpin - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.02 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vomselben Tage mit der ARDEX GmbH mit Sitz in Witten (AG Witten, HRB 1635) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - Verschmelzungsvertrag Blatt 119 ff. Seite 4 ff. Sonderband Zustimmungsbeschlüsse Blatt 119 ff. Seite 8, 9 Sonderband
27.09.2002 Koelpin - Die Gesellschafterversammlung vom 16. September 2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. - - - Beschluss Blatt 94 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 100 ff. Sonderband
06.05.2002 Koelpin - Die Gesellschafterversammlung vom 8. März 2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR beschlossen. - - - Beschluss Blatt 75 f. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 81 ff. Sonderband
08.04.2002 Koelpin - - - Mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts "Vereinigung der Gesellschafter der ARDEX Luxemburg-Holding" als herrschendem Unternehmen ist am 28. Februar 2002 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28. Februar 2002 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. - Unternehmensvertrag Blatt 40 ff. Zustimmungsbeschlüsse Blatt 27, 29, 32, 34
12.03.2002 Koelpin Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 5. Februar 2002 Das Errichten, Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Beschluss Blatt 8 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff Sonderband

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