arvato Systems S4M GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
12.05.2022 Rottländer - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2022 - -
02.10.2015 Rottländer - Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2015 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurde § 5 (Geschäftsführer und Vertretung) geändert, die bisherige Regelung in § 6 (Beirat) gestrichen und die nachfolgenden Regelungen entsprechend umnummeriert, § 7 (Teilung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen) wurde geändert, § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) wurde geändert und schließlich wurden die bisherige Regelung in § 9 gestrichen sowie die §§ 10, 11, 12 und 13 ersatzlos gestrichen. - - -
23.04.2015 Rottländer - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer - -
15.10.2014 Rottländer - - Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.10.2014 wirksam geworden. - -
08.10.2014 Rottländer - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens der arvato Systems GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh, HRB 3981) - den Teilbetrieb NMT-M - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. - -
29.11.2013 Rottländer - Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Zwischen der Gesellschaft als beherrschter Gesellschaft und der Reinhard Mohn GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh, HRB 3101) besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 21.10.2013. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft durch Beschluss vom 18.11.2013 zugestimmt. - -
01.02.2013 Rottländer - Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 Absatz 2 (Ergebnisverwendung) sowie die ersatzlose Aufhebung von § 10 Absatz 3 beschlossen. - - -
12.03.2012 Rottländer - Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - -
11.05.2011 Heuser Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als - - - -
20.03.2006 Wellems - Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführer und Vertretung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist mehrfach geändert und insgesamt neu gefasst. Der mit der RTL Television GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 29332) am 24.08.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 22.12.2005 zum 31.12.2005 beendet. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Beschluss Blatt 350 ff. Sonderband
17.09.2004 Wellems - Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 Abs. 1 (Beirat) beschlossen. Mit der RTL Television GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 29332) als herrschendem Unternehmen ist am 24.08.2004 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2004 zugestimmt. - Beschluss Bl. 315 ff. Sdb.
21.03.2002 Maintzer - Die Gesellschafterversammlung hat am 11.12.2001 beschlossen, das Stammkapital (DEM 300.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 153.387,56 um EUR 62,44 auf EUR 153.450 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2001 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Absatz 4 (Teilung von Geschäftsanteilen), § 15 Absatz 3 (Abstimmung) und § 19 Absatz 3 (Wettbewerbsverbot, Vertragstrafe) beschlossen. - - Beschl. Bl. 276 ff. Sdb.

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