Auto-Experts GmbH - Sachverständige -

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
09.11.2009 Haueiss - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
24.07.2009 Allwicher - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 505 IN 140/04) vom 20.07.2009 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - -
24.01.2005 Lietz - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 140/04) vom 18.01.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst. - , von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
24.01.2005 Lietz - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 140/04) vom 18.01.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. - -
08.12.2004 Linnemann - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 140/04) vom 01.12.2004 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. - -
08.02.2002 Graf Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28. Mai 1996 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10. Oktober 1997 geändert. 1. Erstellung von Expertisen, überwiegend an Fahrzeugen. 2. Erstellung von unfallanalytischen Expertisen. 3. Abnahmen technischer Prüfungen nach der StVO. 4. Technische Beratung. 5. Schadensregulierungsdienst für Versicherungen und Privatkunden. 6. Aus- und Weiterbildung von Kfz- Sachverständigen. 7. Vertrieb und Entwicklung von Branchensoftware und Hardware für Kfz- Sachvrständige. 8. Vertrieb von Versicherungen im Kfz- Bereich. 9. Vertrieb von Mobilfunkgeräten. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellchafter kann die Vertretungsbefugnis abweichend geregelt, insbesondere einzelnen oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. Sie können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Tag der ersten Eintragung: 30.07.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.02.2002. Gesellschaftsvertrag Blatt 40 Sonderband

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