AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Kruppstraße, 105, 60338, Frankfurt am Main
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: 1. Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) und eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz (KStG). Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe der Kasse verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 Körperschaftssteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) in jeweiliger Fassung zu befolgen. 2. Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich und unabänderlich die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Gewährung von Leistungen der betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung an Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter von Unternehmen, die zum Unternehmensverbund des AWO Bezirksverbandes Hessen-Süd e.V. oder zu dessen Gliederungen ( Kreisverbände und Ortsvereine ) gehören (im Folgenden kurz "Trägerunternehmen"), nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages und nach Leistungsplänen in jeweils geltender Fassung, die auf der Grundlage dieses Gesellschaftsvertrages erstellt werden. 3. Als Mitarbeiter von Trägerunternehmen gelten Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG und Personen, die diesen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gleichgestellt sind. Den Mitarbeitern gleichgestellt werden Personen, die auf Grund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs wie Arbeitnehmer mit unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zu behandeln sind, bzw. für Personen, für die für Zwecke des Versorgungsausgleiches im Rahmen der externen Teilung Anrechte zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten bei einem anderen Versorgungsträger begründet werden. 4. Mitarbeiter gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages können aufgrund tarifvertraglicher oder aufgrund arbeitsvertraglicher Zusage Begünstigte der Unterstützungskasse werden.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
13.06.2022 Hornburg - - - - - Fall 5
22.09.2020 Pussehl - - - - - Fall 4
- - - - - - Fall 3
21.11.2016 Hornburg - - - - - Fall 2
02.02.2015 Hornburg Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Kruppstraße 105, 60338 Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2014 mit Nachtrag vom 23.09.2014. Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) und eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz (KStG). Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe der Kasse verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 Körperschaftssteuer- Durchführungsverordnung (KStDV) in jeweiliger Fassung zu befolgen.Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich und unabänderlich die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Gewährung von Leistungen der betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1

Firmendokumente

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V-Süd GmbH GmbH Ransbach-Baumbach Im Staudchen, 5, 56235, Ransbach-Baumbach
Autohaus-Süd N. Klappert und Mitarbeiter GmbH GmbH Elmshorn Bahnhofstraße, 17, 25421, Elmshorn
AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) und eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz (KStG). Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe der Kasse verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 Körperschaftssteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) in jeweiliger Fassung zu befolgen. 2. Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich und unabänderlich die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Gewährung von Leistungen der betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung an Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter von Unternehmen, die zum Unternehmensverbund des AWO Bezirksverbandes Hessen-Süd e.V. oder zu dessen Gliederungen ( Kreisverbände und Ortsvereine ) gehören (im Folgenden kurz "Trägerunternehmen"), nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages und nach Leistungsplänen in jeweils geltender Fassung, die auf der Grundlage dieses Gesellschaftsvertrages erstellt werden. 3. Als Mitarbeiter von Trägerunternehmen gelten Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG und Personen, die diesen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gleichgestellt sind. Den Mitarbeitern gleichgestellt werden Personen, die auf Grund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs wie Arbeitnehmer mit unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zu behandeln sind, bzw. für Personen, für die für Zwecke des Versorgungsausgleiches im Rahmen der externen Teilung Anrechte zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten bei einem anderen Versorgungsträger begründet werden. 4. Mitarbeiter gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages können aufgrund tarifvertraglicher oder aufgrund arbeitsvertraglicher Zusage Begünstigte der Unterstützungskasse werden. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Kruppstraße 105, 60338. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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