AWO Jugend- und Familienhilfe Wesermarsch gemeinnützige GmbH


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|
27.11.2018 Götze | - | - | - | Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. | - | - |
12.03.2018 Götze | - | - | - | Durch Beschluss des Amtsgerichts Nordenham (Az. 7 IN 29/12) vom 03.01.2018 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. | - | - |
10.10.2012 Götze | - | - | - | Durch Beschluss des Amtsgerichts Nordenham (7 IN 29/12) vom 01.10.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. | - | - |
28.08.2012 Jankowsky | - | - | - | Durch Beschluss des Amtsgerichts Nordenham (7 IN 29/12, 7 IN 28/12) vom 22.08.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | - | - |
21.10.2011 Helms | Geschäftsanschrift: Plaatweg 1, 26954 Nordenham | - | - | - | - | Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen. |
04.10.2005 Schröder | Nordenham | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2003 | Die Förderung des Wohlfahrtswesens, der öffentlichen sozialpädagogischen Hilfestellung bei akuter Notwendigkeit und Prävention bei entsprechenden auffällig gewordenen Familien, Kindern und Jugendlichen zur Vermeidung einer ansonsten möglicherweise anstehenden Heimunterbringung oder anderweitigen behördlichen Maßnahme des zuständigen Jugendamtes, sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises auf der Grundlage der im Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt niedergelegten Grundwerte. Verwirklicht wird der Unternehmenszweck mit Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung, der Errichtung und dem Betrieb, der Übernahme der Betriebsträgerschaft und der Btreuungstätigkeit insbesondere - in Einrichtungen, die sich mit der Ganztagsbetreuung als Kindertagesstätten/Hort befassen im Rahmen der gesetztlichen Bestimmungen (KiTaG) und behördlicher Genehmigungen, und pädagogischem Angebot, welches nicht dem üblichen Umfang einese Kindergartens entspricht, | - | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Gesellschaftsvertrag Blatt 7 - 26 Sonderband Tag der ersten Eintragung: 27.08.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1351 Amtsgericht Brake getreten. Freigegeben am 04.10.2005. |
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