AXA Investment Managers Deutschland GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: nextower, Thurn-und-Taxis-Platz, 6, 60313, Frankfurt am Main
Kapital: 5140000.00 EUR
Zweck: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, sowie c) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 2 KAGB (unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB), für die die Gesellschaft die folgenden Vermögensgegenstände erwerben darf - Wertpapiere (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 a KAGB), - Geldmarktinstrumente (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 b KAGB), - Derivate (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 c KAGB), - Bankguthaben (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 d KAGB), - Immobilien (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 e KAGB), - Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 f KAGB), - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, unter Ausschluss von Anteilen an Hedgefonds gemäß § 283 KAGB (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 g KAGB), - Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 h KAGB), und - unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligung ermittelt werden kann (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 i KAGB). Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und erwerben. Weitere Geschäfte und Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
27.04.2023 Dittberner - - - - - Fall 18
- - - - - - Fall 17
27.10.2022 Hecht - - - - - Fall 16
17.08.2022 Hornburg - - - - - Fall 15
07.06.2022 Hornburg - - - - - Fall 14
- - - - - - Fall 13
16.11.2021 Dittberner - - - - - Fall 12
31.05.2021 Hornburg - - - - - Fall 11
10.09.2020 Dittberner - - - - - Fall 9
04.09.2020 Hornburg - Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. - - - Fall 8
04.07.2020 Dittberner - - - - - Fall 7
11.03.2020 Hornburg - - - - - Fall 6
- - - - - - Fall 5
02.10.2019 Hornburg - - - - - Fall 4
08.08.2019 Hornburg Geändert, nun: Geschäftsanschrift: nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main - - - - Fall 3
24.07.2019 Hornburg Aufhebungsvermerk von Amts wegen berichtigt: Zweigniederlassung aufgehoben: 60313 Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Bleichstraße 2-4, 60313 - - - - Fall 2
- - - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EUInvestmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und erwerben. - - -
- die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten, - - - - -
22.07.2019 Hornburg Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.04.1971, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 6842) nach Frankfurt am Main beschlossen. Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 2 KAGB (unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAG Mit der AXA Investment Managers S.A. mit Sitz in Courbevoie/Frankreich (Registre du Commerce et des societes von Nanterre, Nr. 393 051 826) als herrschendem Unternehmen ist am 12.12./17.12.2014 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 zugestimmt. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 19.07.1971

Firmendokumente

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AXA Investment Managers Deutschland GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, sowie c) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 2 KAGB (unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB), für die die Gesellschaft die folgenden Vermögensgegenstände erwerben darf - Wertpapiere (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 a KAGB), - Geldmarktinstrumente (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 b KAGB), - Derivate (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 c KAGB), - Bankguthaben (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 d KAGB), - Immobilien (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 e KAGB), - Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 f KAGB), - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, unter Ausschluss von Anteilen an Hedgefonds gemäß § 283 KAGB (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 g KAGB), - Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 h KAGB), und - unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligung ermittelt werden kann (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 i KAGB). Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und erwerben. Weitere Geschäfte und Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 5140000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von AXA Investment Managers Deutschland GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von AXA Investment Managers Deutschland GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist AXA Investment Managers Deutschland GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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