B & P Stahl-, Maschinen- und Anlagenbau GmbH


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|
18.01.2007 Kiehle | - | - | - | Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. | - | - |
05.09.2006 Kiehle | - | Die Hauptversammlung vom 17.05.2006 hat die Änderung des § 4 der Satzung in Abs. 7 und durch Anfügen der Absätze 8 und 9 (genehmigtes Kapital) beschlossen. | - | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 170.000.000,00 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 200.000.000,00 | - | Anmeldung und Satzung Blatt 541 ff. Sonderband XIII |
05.09.2006 Kiehle | - | Die Hauptversammlung vom 17.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Aufsichtsrat) und in § 18 Abs. 2 (Leitung der Hauptversammlung) beschlossen. | - | - | - | Anmeldung Blatt 534 ff. und 540 ff. Sonderband XIII |
19.06.2006 Kiehle | - | Die Hauptversammlung vom 20.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 17 Abs. 1, 2 und 3 (Einberufung der Hauptversammlung, Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Regelungen zur Berechtigung der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Fristen) beschlossen. | - | - | - | Anmeldung Blatt 533 ff. Sonderband XIII |
- | - | - | - | Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2004 (Genehmigtes Kapital 2004/III) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 1,80 EUR. | - | - |
13.06.2006 Kiehle | - | Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 12.05.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 149.999.998,20 EUR auf 1.707.712.648,20 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 16.11.2005 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. | - | - | - | Anmeldung Blatt 533 ff. Sonderband XIII |
27.10.2005 Kiehle | - | Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.386.634,60 EUR auf 1.557.712.650,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 05.07.2005 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. | - | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2002 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 23.976.099,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2002/I). Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2002 (Genehmigtes Kapital 2002/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 20.694.262,00 EUR. | - | Anmeldung Blatt 531 ff. Sonderband XIII |
- | - | - | - | - | - | Anmeldung Blatt 522 ff. Sonderband XII. |
07.03.2005 Eckert | - | Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.895.202,40 EUR auf 1.556.326.015,40 EUR durchgeführt. Durch Beschluß des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 23.06.2004 ist die Satzung in § 4 Abs.1 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. | - | Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2002 (Genehmigtes Kapital 2002/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 22.080.896,60 EUR. | - | - |
07.03.2005 Eckert | - | Die Hauptversammlung vom 12.05.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Präsidialausschuß des Aufsichtsrates hat durch Beschluß vom 12.05.2004 die Satzung in § 4 (bedingtes Kapital) geändert. | - | - | - | Blatt 803 Hauptband V |
28.01.2004 Eckert | - | Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 21.05.1999 und der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigungen ist die Erhöhung des Grundkapitals um 73.669.684,40 Euro und um 65.000.000,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 11.11.2003 ist die Satzung in § 4 Absatz 1 und 7 sowie Streichung des Absatzes 9 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. | - | Das genehmigte Kapital gemäß Beschluß der Hauptversammlung vom 21.05.1999 (genehmigtes Kapital 1999/III) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 0,20 Euro. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2002 (Genehmigtes Kapital 2002/II) ist aufgehoben. | - | - |
- | - | - | - | Das genehmigte Kapital gemäß Beschluß der Hauptversammlung vom 31.05.2002 (genehmigtes Kapital 2002/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 23.976.099,00 Euro. | - | Anmeldung und Satzung Bl. 519 ff. SB XII |
28.01.2004 Eckert | - | Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 6.023.901,00 Euro durchgeführt. | - | - | - | - |
12.08.2003 Eckert | - | Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 30.05.2003 ist die Satzung wie folgt geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) sind neu gefaßt. Der bisherige § 4 Abs. 5 (bedingtes Kapital) wurde gestrichen und ein neuer § 4 Abs. 5 (bedingtes Kapital) eingefügt. § 9 (Beiräte) ist aufgehoben worden und der bisherige § 10 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) ist jetzt § 9 und inhaltlich neu gefaßt. Ein neuer § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrats) wurde eingefügt. § 14 (Einberufung von Aufsichtsratssitzungen) ist in Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 neu gefaßt worden. § 15 (Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Satzungsänderungen) ist aufgehoben worden. Der bisherige § 16 (Aufsichtsratsvergütung) ist jetzt § 15 und vollständig neu gefaßt. Der bisherige § 17 (Ort der Hauptversammlung) ist jetzt § 16. Der bisherige § 18 (Einberufung der Hauptversammlung) ist jetzt § 17 und um die Absätze 4, 5 und 6 ergänzt. Die bisherigen §§ 19 - 24 sind jetzt §§ 18 - 23. | Der Betrieb von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen aller Art und von sonstigen Dienstleistungen und Geschäften, die damit zusammenhängen, einschließlich des Erwerbs, des Haltens und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft darf den Unternehmensgegenstand selbst, durch verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen oder durch den Abschluss von Unternehmens- und Kooperationsverträgen mit Dritten verwirklichen. Sie ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland und zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. | Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2003 ist das am 30.05.1997 beschlossene bedingte Kapital von 78.000.000,- EUR aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2003 um bis zu 403.000.000,- EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2003/I). . | - | Anmeldung Blatt 516 ff. Sonderband |
- | - | - | - | - | - | In Ergänzung der Eintragung vom 11.10.2002 nachgetragen. |
12.08.2003 Eckert | - | - | - | - | Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei | - |
21.05.2003 Kiehle | - | - | - | - | - | Anmeldung Blatt 517 ff. Sonderband XII |
11.10.2002 Hedtke | Neu-Isenburg Zweigniederlassung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 32000) | Aktiengesellschaft Satzung vom 25.09.1952 zuletzt geändert am 31.05.2002 | Der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von Geschäften, die damit zusammenhängen. | Die Hauptversammlung vom 30. Mai 1997 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 78.000.000,00 EUR beschlossen. Die Hauptversammlung vom 21. Mai 1999 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 200.070.000,00 EUR beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. April 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 175.000.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand | Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Band 11 Blatt 516 ff. Sonderband |
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