BAG Konzept- und Betriebsgesellschaft in Abwicklung AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
26.07.2011 Büchner - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. - -
01.03.2011 Büchner - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 18.10.2010 (11 IN 50/00) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - -
13.07.2006 Jagnow Rheinmünster Aktiengesellschaft Satzung vom 01.04.1996 zuletzt geändert am 06.03.2001 Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung eines Entwicklungs-, Marketing-, Bau-, Finanzierungs- und Betreiberkonzeptes zum Ausbau und Betrieb des bisher militärisch genutzten Flugplatzes Söllingen z. B. zu einem öffentlichen Regionalflughafen, eines Industrie- und Gewerbepark und Freizeitanlagen, die Realisierung - wobei reine Bauleistungen durch Dritte erbracht werden - und der Betrieb der in Abs. 1 genannten Industrie-, Gewerbepark- und Freizeitanlagen sowie der spätere Flugbetrieb eines Regionalflughafens nach dessen entsprechender flug- bzw. luftrechtlicher Genehmigung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, sowie ihre Verwaltung übernehmen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Baden-Airpark GmbH Flughafen, Gewerbepark und Freizeitanlagen, Sitz Rheinmünster (Amtsgericht Mannheim HRB 210872),nach § 190 ff des Umwandlungsgesetzes. Durch Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 01.06.2000 (11 IN 50/00) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 50/00) aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen. Der Vorstand besteht aus höchstens drei Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.07.2006. Tag der ersten Eintragung: 29.05.1996 Umwandlungsbeschluss Sonderband Blatt 87-91 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 317-379

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