Bau-Sachverständigen INSTITUT ROGER GRÜN GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.09.2008 Kordus Mülheim - - Der Sitz ist nach Mülheim an der Ruhr (jetzt AG Duisburg HRB 20531) verlegt. - -
18.04.2006 Koelpin - Die Gesellschafterversammlung hat am 04.04.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 entsprechend sowie weiter in § 1 Abs. 1 und damit die Firma zu ändern, ferner den Gesellschaftsvertrag in § 7 Abs. 2 - - - Beschluss Blatt 67 ff. Sonderband
09.01.2006 Koelpin - Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma sowie in § 2 und damit des Gegenstandes beschlossen. Die Erbringung von Ingenieurleistungen, insbesondere die Bauleitung und Baubetreuung, sowie die Erstellung von Sachverständigengutachten im Bauwesen. - - Beschluss Blatt 48 f. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 52 ff. Sonderband
04.06.2004 Haueiss Ratingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.03.1990 Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2004 hat die Sitzverlegung von Heiligenhaus (bisher AG Velbert HRB 1505) nach Ratingen beschlossen, ferner eine Änderung in § 1 Abs. 1 und damit der Firma (bisher "REG Roger u. Eckard Grün Ingenieurgesellschaft mbH"). Ferner wurden die Abs. 2 und 3 des § 3 (Stammkapital) ersatzlos gestrichen. Die Erbringung von Ingenieurleistungen, insbesondere die Bauleitung und Baubetreuung. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Beschluss Blatt 21 f. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 25 ff. Sonderband

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