BAWOAG GmbH & Co. KGaA

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: KGaA
Adresse Adresse: Nöckernstraße 37, f, 44879, Bochum
Registrierungsort Registrierungsort: Bochum
Registerindex Registerindex: 44879
Registernummer Registernummer: HRB 16620
Zweck: Gegenstand des Unternehmens ist Verwaltung eigenen Vermögens, der Ankauf von Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden, die Sanierung eigener Gebäude, die Verwaltung eigener Immobilien sowie deren Vermietung und Verpachtung, und der Erwerb, das Halten, die Verwaltung von Unternehmen, insbesondere Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, die Vornahme damit verbundener Geschäfte mit Ausnahme von eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen im In- und Ausland zu gründen. Sie kann Unternehmen leiten und Unternehmensverträge schließen oder sich auf das Halten der Beteiligung beschränken. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf einen Teil der in Absatz 1 bezeichneten Gegenstände beschränken.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
28.06.2023 Dr. Yilmaz - Die am 15.03.2023 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 239.800,00 Euro ist durchgeführt. § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. § 8 (Bedingtes Kapital) wurde geändert. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durch die Ausgabe von 20.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt (bedingtes Kapital) - Die Ausgabe von Bezugsaktien aus dem bedingten Kapital I/2018 Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 05. Oktober 2018 ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 04. Oktober 2023 einmalig oder mehrmals in -
- - - - Das genehmigte Kapital § 7 Abs. 1 der Satzung ( I/2019) besteht nach teilweiser Ausnutzung noch in Höhe von EUR 125.000,00 -
06.06.2022 Immich - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 10.05.2022/12.05.2022 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals (§ 5) um weitere 433.109,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.05.2022 ist § 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - - -
06.06.2022 Immich - Die Hauptversammlung vom 12.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Persönlich haftende Gesellschafterin) beschlossen. - - -
23.02.2022 Saveska - - - Aufgrund des Beschlusses vom 04.01.2022 ist die Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchgeführt worden. In Höhe von EUR 35.000,00 aus dem Genehmigten Kapital II/2017, in Höhe von EUR 145.000,00 aus dem Genehmigten Kapital I/2018 sowie in Höhe von EUR 11.891,00 aus dem Genehmigten Kapital I/2019. § 5 (Grundkapital) und § 7 (Genehmigtes Kapital) wurden geändert. Das genehmigte Kapital gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung (Genehmigte Kapital II/2017) und gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung (Genehmigtes Kapital I/2018) ist vollständig aufgebraucht. Das genehmigte Kapital gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital I/2019 besteht nach teilweiser Ausnutzung noch in Höhe von EUR 558.109,00. -
26.06.2020 Schüler - Aufgrund der in der Satzung vom 09.06.2017 entstandenen Ermächtigung vom 05.10.2018 - Genehmigtes Kapital I/2018 - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 200.000,00 EUR durchgeführt. Aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrates vom 15.05.2020 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital) und § 7 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital I/2018 beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 145.000,00 EUR. -
19.09.2019 Ruhmann - Aufgrund der in der Satzung vom 09.06.2017 entstandenen Ermächtigung vom 22.12.2017 - Genehmigtes Kapital II/2017 - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 230.000,00 EUR durch Sacheinlage durchgeführt. Die Satzung ist aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrates vom 17.05.2019 in § 5 (Grundkapital) und § 7 (Genehmigte Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital II/2017 beträgt nach teilweiser -
07.05.2019 Schüler - Die Hauptversammlung vom 24.04.2019 hat die Änderung des § 7 (Genehmigtes Kapital) und § 8 (Bedingtes Kapital) beschlossen. - (1) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 23. April 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 23. April 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 570.000,00 durch Ausgabe von bis zu 570.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 1/2019). Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig: (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsen preis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der § 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet oder - sofern die Aktien nicht an einer Börse gehandelt werden - der Ausgabebetrag der neuen Aktien den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabe betrags durch die persönlich haftende Gesellschafterin nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien ent fallende Anteil am Grundkapital zum Zeitpunkt des Wirksam werdens dieser Ermächtigung oder - sofern dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals 10 % nicht übersteigt. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts, in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 -
25.02.2019 Schüler - Aufgrund der in der Satzung vom 09.06.2017 entstandenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I/2017 - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 285.000,00 EUR durchgeführt. Aufgrund der in der Satzung vom 09.06.2017 entstandenen Ermächtigung vom 22.12.2017 - Genehmigtes Kapital II/2017 - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 95.000,00 EUR durchgeführt. Die Satzung ist aufgrund Beschlusses des Aufsichtsrats vom 10.01.2019 in § 5 (Grundkapital) und § 7 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital I/2017 ist vollständig aufgebraucht. Das Genehmigte Kapital II/2017 beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 265.000,00 EUR. -
12.11.2018 Schüler - Die Hauptversammlung vom 05.10.2018 hat die Änderung des § 7 (Genehmigte Kapital) beschlossen. § 8 (Bedingtes Kapital) und § 18 (Zusammensetzung und Wahl) wurden ebenfalls geändert. - (1)Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Oktober 2023 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen um bis zu insgesamt € 345.000,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 345.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 1/2018). Den Kommanditaktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können von einem Kreditinstitut oder Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 5. 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Kommanditaktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Kommanditaktionäre auszuschließen sofern die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft oder sofern sie nicht an einer Börse gehandelt werden den -
- - - - Auf Grund der in der Satzung vom 09.06.2017entstandenen Ermächtigung-genehmigtes Kapital-1/2017 ist die Erhöhung des Grundkapitals um 180.000,00 EUR durchgeführt. Die satzung ist in § 5 (Grundkapital) und § 7 (Genehmigtes Kapital) geändert. Das genehmigte Kapital 1/2017 gemäß Beschluss der Hauptversammlung beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 285.000,00 EUR. -
02.03.2018 Schüler - Die Hauptversammlung vom 22.12.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 150.000,00 EUR auf 1.800.000,00 EUR und dessen Durchführung beschlossen. Das Grundkapital beträgt jetzt 1.800.000,00 EUR. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. § 5 der Satzung wurde entsprechend geändert. - - -
31.01.2018 Schüler - Die Hauptversammlung vom 22.12.2017 hat die Änderung der §§ 7 (genehmigtes Kapital), 8 (bedingtes Kapital) ,18 (Zusammensetzung und Wahl) beschlossen. - Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das -
17.11.2017 Schüler - - - Berichtigt von Amts wegen Das genehmigte Kapital 1/2017 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 465.000,00 Euro. -
14.11.2017 Schüler - Die Hauptversammlung vom 09.06.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 1.350.000,00 um bis zu EUR 200.000,00 auf EUR 1.550.000,00 und dessen Durchführung in Höhe von EUR 190.000,00 auf sodann EUR 1.540.000,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist um 190.000,00 EUR durchgeführt. Aufgrund der in der Satzung vom 09.06.2017 entstandenen Ermächtigung- genehmigtes Kapital 1/2017- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 110.000,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.09.2017 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital) und § 7 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital 1/2017 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch beträgt noch 465.000,00 Euro. -
16.10.2017 Ruhmann Bochum Geschäftsanschrift: Nöckernstraße 37 f, 44879 Bochum Kommanditgesellschaft auf Aktien Satzung vom 09.06.2017 Die Hauptversammlung vom 09.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Schwerte (bisher Amtsgericht Hagen, HRB 8527) nach Bochum beschlossen. Ferner wurde § 2 (Gegenstand) geändert. Gegenstand des Unternehmens ist Verwaltung eigenen Vermögens, der Ankauf von Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden, die Sanierung eigener Gebäude, die Verwaltung eigener Immobilien sowie deren Vermietung und Verpachtung, und der Erwerb, das Halten, die Verwaltung von Unternehmen, insbesondere Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, die Vornahme damit verbundener Geschäfte mit Ausnahme von eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen im In- und Ausland zu gründen. Sie kann Unternehmen leiten und Unternehmensverträge schließen oder sich auf das Halten der Beteiligung beschränken. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf einen Teil der in Absatz 1 bezeichneten Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WW Barrierrefreies Wohnen AG, (Amtsgericht Hagen, HRB 8527) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 09.06.2017. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juni 2022 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen um bis zu insgesamt € 575.000,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 575.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 1/2017). Den Kommanditaktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können von einem Kreditinstitut oder Unternehmen im Sinne des § 186 Abs. 5 5. 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Kommanditaktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Kommanditaktionäre auszuschließen sofern die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
05.08.2020 Oldenburg - Auf Grund der am 09.06.2017 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind Bezugsaktien im Nennwert von 100.000,00 EUR ausgegeben worden. Auf Grund der am 05.10.2018 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind Bezugsaktien im Nennwert von 100.000,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 2.990.000,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.05.2020 wurden § 5 (Grundkapital) und § 8 (Bedingtes Kapital) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das in der Hauptversammlung vom 09.06.2017 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I 2017) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2020 noch 260.000,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 05.10.2018 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I 2018) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2020 noch 60.000,00 EUR. -
- - - - Aufgrund des Beschlusses vom 17.08.2020 ist § 7 (Genehmigtes Kapital) geändert. -
10.12.2020 Wackerbeck - Die Hauptversammlung hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der - - -

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BAWOAG GmbH & Co. KGaA ist ein Unternehmen vom Typ KGaA, das in Bochum registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Gegenstand des Unternehmens ist Verwaltung eigenen Vermögens, der Ankauf von Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden, die Sanierung eigener Gebäude, die Verwaltung eigener Immobilien sowie deren Vermietung und Verpachtung, und der Erwerb, das Halten, die Verwaltung von Unternehmen, insbesondere Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, die Vornahme damit verbundener Geschäfte mit Ausnahme von eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen im In- und Ausland zu gründen. Sie kann Unternehmen leiten und Unternehmensverträge schließen oder sich auf das Halten der Beteiligung beschränken. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf einen Teil der in Absatz 1 bezeichneten Gegenstände beschränken. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 16620. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bochum, Nöckernstraße 37 f, 44879. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von BAWOAG GmbH & Co. KGaA. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist BAWOAG GmbH & Co. KGaA ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Bochum und darüber hinaus.

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