Bender City Abschlepp- und Bergungsdienst GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
15.08.2012 Pollmächer - - Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 22123) am - -
10.08.2012 Pollmächer - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2012 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Aurel Nagy verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Bender City Abschlepp- und Bergungsdienst e.K." mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, -88 AR 1733/2012-) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - -
16.01.2012 Lietz Änderung zur Geschäftsanschrift: Höherweg 291, 40231 Düsseldorf - - - -
02.09.2011 Hermes Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Königsberger Straße 234 a, 40231 Düsseldorf - - - -
08.09.2009 Pollmächer - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2009 mit der Bender City GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 48528) verschmolzen. - -
03.01.2002 Christophliemk - Die Gesellschafterversammlung vom 7. Dezember 2001 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - Beschluss Blatt 59 f Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 63 ff Sonderband
02.01.2002 Schmidt - Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 7. Februar 1996 mit Änderung vom 8. Dezember 1998 - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluß die Befugnis zur Alleinvertretung übertragen werden. Ein Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluß von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Tag der ersten Eintragung: 08.03.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.01.2002. Gesellschaftsvertrag Blatt 48 Sonderband

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