Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH



Kapital:
512000.00 EUR
Zweck:
1.Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern, Bezirksregierungen, kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 66 AO. 2. Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3, 4, 7 und 9 AO einordnen lassen, die Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe - werden insbesondere im Auftrag und in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Fördereinrichtungen wie etwa kommunalen Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen, Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern sowie Stiftungen geplant und betrieben. Die Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden vorzugsweise durch Beteiligungsgesellschaften, die als Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig werden, wahrgenommen. 3. Bei der beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie anderen Hilfen für arbeitslose Personen stehen neben der fachlichen Schulung auch erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, die die Motivation sowie die Vermittlungsbereitschaft und Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen stärken sollen. Diese erzieherischen Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht nur formal sicherzustellen, sondern durch nachhaltige erzieherische Methoden der Stärkung des beruflichen Selbstvertrauens, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu dienen und damit die dauerhafte Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung zu erreichen. Zielsetzung ist hierbei insbesondere die Entwicklung eines effizienten und effektiven Seminar- und Maßnahmenangebots für öffentliche und private Auftraggeber, das geeignet ist, den Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern und auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Friedens zu leisten. 4. Im Rahmen dieser Satzungszwecke nach Nr. 1 führt die Gesellschaft insbesondere persönlichkeitsbildende Maßnahmen und Maßnahmen zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Wirtschaft und deren Verbände durch. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind zudem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie sonstige, sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Problemlage befindenden Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um die folgenden: - Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von Verbänden, Betrieben und sonstigen Organisationen, - Maßnahmen im Auftrage des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V., - Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, - Maßnahmen zur Förderung des allgemeinen Bildungswesens, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zur Arbeits- und Berufswelt, - Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der schulischen Ausbildung in die Arbeitswelt, - Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen und andere den Ausbildungserfolg sichernde Maßnahmen, - Bildungsforschung, - Maßnahmen zur Entwicklung von Bildungskonzepten, - Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsmedien, die den vorbenannten Zwecken dienen, - Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation im Auftrag verschiedener Sozialversicherungsträger beziehungsweise privater Versicherungsunternehmen. 5. Maßnahmen des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3, 4, 7 und 9 AO führt die Gesellschaft im Rahmen der Vorgaben der Nr. 2 vorrangig im Vorfeld oder in Begleitung von Maßnahmen der Bildung und/oder Erziehung beziehungsweise im Zusammenhang mit dem - auch vorzeitigen - Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß durch. Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Zurverfügungstellung besonderer Hilfen wie medizinischen und psychologischen Diensten, - die Unterhaltung von begleitenden Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen und vergleichbaren Einrichtungen, - die Entwicklung, Mitwirkung bei und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung, - die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen, - die - auch wissenschaftliche - Untersuchung und Erarbeitung von Einsparungspotentialen im Bereich öffentlicher und privater Sozialeinrichtungen sowie - die Schulung und Förderung anderer in diesen Bereichen tätigen Einrichtungen. 6. Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung beziehen sich insbesondere auf - Maßnahmen, die vorzugsweise im Auftrage oder auf Veranlassung nationaler oder internationaler Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, insbesondere Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen der in Nr. 4 beschriebenen Art für Zwecke der Entwicklungshilfe und zur Förderung der Völkerverständigung, einschließlich der Beratung in diesen Bereichen, sowie Maßnahmen zur Überführung von staatswirtschaftlich oder vergleichbar gelenkten Unternehmen im Ausland, vorzugsweise in den Ländern des früheren Comecon in die Markt- beziehungsweise Privatwirtschaft durch geeignete Fachberatung und -maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen, - Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Arbeitswelt und der Arbeitskulturen verschiedener Länder sowie - Seminare und Bildungsangebote für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher Unternehmen beziehungsweise für ausländische Personen, die im Inland eingesetzt werden, sofern die Maßnahme im Ausland durchgeführt wird. 6a. Die Satzungszwecke nach Nr. 1 verwirklicht die Gesellschaft auch durch die Entwicklung, Herstellung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen und Tests sowie Prüfungs- und Testverfahren in der beruflichen und fachlichen Bildung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Dies umfasst insbesondere auch die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Prüferinnen und Prüfern und die Evaluation von Prüfungen sowie die Entwicklung, Herstellung und Veröffentlichung prüfungsvorbereitender und testbegleitender Materialien und Lehrwerke. 6b. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke sowohl im Inland als auch im Ausland.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|
19.05.2021 Fischer | - | Von Amts wegen berichtigt: Gesellschaftsvertrag vom 22.06.1998 | - | - | - | - |
11.09.2018 Brinkmöller | - | Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 708,12 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 8 (Gesellschafterbeschlüsse), 9 (Geschäftsjahr) und 11 (Verfügung über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen. | 1.Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern, Bezirksregierungen, kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 66 AO. 2. Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3, 4, 7 und 9 AO einordnen lassen, die Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen | - | - | - |
20.04.2011 Dorfmeister | Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Infanteriestr. 8, 80797 München | - | - | - | - | - |
01.03.2011 Großhauser | Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Landshuter Allee 174, 80637 München | - | - | - | - | - |
20.10.2001 Höltl | München | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.061998 | Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit, den Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern, Bezirksregierungen, kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 66 AO. Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO einordnen lassen, die Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen | GmbH mit Gesellschaftsvertrag vom 22. Juni 1998, entstanden durch Ausgliederung des Teilbetriebs "bfz-alt" aus dem Vermögen des "Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e.V." mit dem Sitz in München (AG München, VR 6520). Die Ausgliederung aus dem Vermögen des "Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e.V." wurde am 4. August 1998 im Vereinsregister des übertragenden Vereins eingetragen. | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Tag der ersten Eintragung: 30.07.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 So. |
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Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1.Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern, Bezirksregierungen, kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 66 AO. 2. Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3, 4, 7 und 9 AO einordnen lassen, die Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe - werden insbesondere im Auftrag und in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Fördereinrichtungen wie etwa kommunalen Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen, Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern sowie Stiftungen geplant und betrieben. Die Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden vorzugsweise durch Beteiligungsgesellschaften, die als Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig werden, wahrgenommen. 3. Bei der beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie anderen Hilfen für arbeitslose Personen stehen neben der fachlichen Schulung auch erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, die die Motivation sowie die Vermittlungsbereitschaft und Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen stärken sollen. Diese erzieherischen Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht nur formal sicherzustellen, sondern durch nachhaltige erzieherische Methoden der Stärkung des beruflichen Selbstvertrauens, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu dienen und damit die dauerhafte Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung zu erreichen. Zielsetzung ist hierbei insbesondere die Entwicklung eines effizienten und effektiven Seminar- und Maßnahmenangebots für öffentliche und private Auftraggeber, das geeignet ist, den Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern und auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Friedens zu leisten. 4. Im Rahmen dieser Satzungszwecke nach Nr. 1 führt die Gesellschaft insbesondere persönlichkeitsbildende Maßnahmen und Maßnahmen zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Wirtschaft und deren Verbände durch. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind zudem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie sonstige, sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Problemlage befindenden Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um die folgenden: - Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von Verbänden, Betrieben und sonstigen Organisationen, - Maßnahmen im Auftrage des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V., - Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, - Maßnahmen zur Förderung des allgemeinen Bildungswesens, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zur Arbeits- und Berufswelt, - Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der schulischen Ausbildung in die Arbeitswelt, - Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen und andere den Ausbildungserfolg sichernde Maßnahmen, - Bildungsforschung, - Maßnahmen zur Entwicklung von Bildungskonzepten, - Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsmedien, die den vorbenannten Zwecken dienen, - Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation im Auftrag verschiedener Sozialversicherungsträger beziehungsweise privater Versicherungsunternehmen. 5. Maßnahmen des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3, 4, 7 und 9 AO führt die Gesellschaft im Rahmen der Vorgaben der Nr. 2 vorrangig im Vorfeld oder in Begleitung von Maßnahmen der Bildung und/oder Erziehung beziehungsweise im Zusammenhang mit dem - auch vorzeitigen - Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß durch. Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Zurverfügungstellung besonderer Hilfen wie medizinischen und psychologischen Diensten, - die Unterhaltung von begleitenden Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen und vergleichbaren Einrichtungen, - die Entwicklung, Mitwirkung bei und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung, - die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen, - die - auch wissenschaftliche - Untersuchung und Erarbeitung von Einsparungspotentialen im Bereich öffentlicher und privater Sozialeinrichtungen sowie - die Schulung und Förderung anderer in diesen Bereichen tätigen Einrichtungen. 6. Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung beziehen sich insbesondere auf - Maßnahmen, die vorzugsweise im Auftrage oder auf Veranlassung nationaler oder internationaler Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, insbesondere Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen der in Nr. 4 beschriebenen Art für Zwecke der Entwicklungshilfe und zur Förderung der Völkerverständigung, einschließlich der Beratung in diesen Bereichen, sowie Maßnahmen zur Überführung von staatswirtschaftlich oder vergleichbar gelenkten Unternehmen im Ausland, vorzugsweise in den Ländern des früheren Comecon in die Markt- beziehungsweise Privatwirtschaft durch geeignete Fachberatung und -maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen, - Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Arbeitswelt und der Arbeitskulturen verschiedener Länder sowie - Seminare und Bildungsangebote für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher Unternehmen beziehungsweise für ausländische Personen, die im Inland eingesetzt werden, sofern die Maßnahme im Ausland durchgeführt wird. 6a. Die Satzungszwecke nach Nr. 1 verwirklicht die Gesellschaft auch durch die Entwicklung, Herstellung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen und Tests sowie Prüfungs- und Testverfahren in der beruflichen und fachlichen Bildung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Dies umfasst insbesondere auch die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Prüferinnen und Prüfern und die Evaluation von Prüfungen sowie die Entwicklung, Herstellung und Veröffentlichung prüfungsvorbereitender und testbegleitender Materialien und Lehrwerke. 6b. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke sowohl im Inland als auch im Ausland. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 512000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in München, Infanteriestr. 8, 80797. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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