Betonsteinwerk Willeck Zweigniederlassung der Basaltin GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
19.07.2002 Siebrecht Aßlar-Werdorf Zweigniederlassung der Basaltin GmbH mit Sitz in Niederdreisbach (Amtsgericht Montabaur HR B 4615) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 04.05.1993 zuletzt geändert am 15.05.1997 Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Betonteilen unter dem Warenzeichen Basaltin und ähnlichen Baustoffen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung von Gesellschaften mit ähnlichem Gegenstand. Die Gesellschafterversammlung vom 24. August 1993 hat dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 31. Mai 1993 mit der Readymix Betonbauteile GmbH mit Sitz in Ratingen zugestimmt. Die Betonsteinwerk Willeck GmbH mit Sitz in Aßlar-Werdorf (AG Wetzlar, HR B 288) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.1997, des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Betonsteinwerk Willeck GmbH vom 15.05.1997 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Basaltin GmbH vom 15.05.1997 mit dieser durch Aufnahme gem. §§ 1 ff, §§ 46 ff. UmwG verschmolzen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.10.00, des Verschmelzungsvertrages vom 05.10.00 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Firma Readymix Betonbauteile GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Ratingen, HR B 2440) vom 05.10.00 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die Firma Readymix Betonbauteile GmbH mit dieser verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam. Die Verschmelzung der Gesellschaft mit der übernehmenden Gesellschaft unter der Firma Readymix Betonbauteile GmbH ist zum 29.11.00 im Register dieser Gesellschaft (Amtsgericht Ratingen, HRB 2440) eingetragen worden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Tag der ersten Eintragung: 05.08.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 5 ff Sonderband

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