BFE Studio-, Medien- & Nachrichtentechnik AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
10.05.2013 Zimmer - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.11.2012 im Wege des Formwechsels in die BFE Network & Services GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 44637 ) umgewandelt. - Fall 14
05.03.2013 Zimmer - Die Hauptversammlung vom 15.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Das Grundkapital ist gem. § 237 Abs. 1 und 3 AktG durch Einziehung von Aktien um 13.794.800,--EUR auf 500.000,-- EUR herabgesetzt. Das von der Hauptversammlung vom 01.02.2011 beschlossene Genehmigte Kapital 2011/I und das von der Hauptversammlung vom 01.02.2011 beschlossene Genehmigte Kapital 2011/II sind aufgehoben. Die von der Hauptversammlung vom 01.02.2011 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2011/I) ist aufgehoben. - - - -
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31.01.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.147.000,-- EUR durch Ausgabe von bis zu Stück 7.147.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und /oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31.01.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 853.000,-- EUR durch Ausgabe von bis zu Stück 853.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und /oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 7.147.000,-- EUR, eingeteilt in bis zu Stück 7.147.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- bzw. Wandlungsrechten oder die zur Optionsausübung bzw. Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen"), die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands - Fall 11
28.09.2012 Zimmer - Die Hauptversammlung vom 01.02.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert sind insbesondere die Der Erwerb, die Verwaltung oder die Veräußerung von Anteilen oder von - - -
30.12.2009 Zimmer - Die Hauptversammlung vom 24.09.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen in Höhe von 800.000,00 EUR und im Wege der Nachgründung um weitere 24.837.000,00 EUR durch Sacheinlage beschlossen. Die Gesellschaft hat am 25.08.2009 einen Nachgründungs- und Einbringungsvertrag mit der Gründerin, der TEKOMAG Aktiengesellschaft für Beteiligungen an Telekommunikationsunternehmen mit dem Sitz in Mainz, geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die Einbringung eines Geschäftsanteils, den die Gründerin an der BFE Studio- und Mediensysteme GmbH mit Sitz in Mainz hält. Die Einbringung erfolgt zu einem festgesetzten Wert von 24.837.000,00 EUR gegen Ausgabe von neuen Aktien der Gesellschaft im Gesamtnennbetrag von 24.837.000,00 EUR. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat dem Vertrag am 24.09.2009 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung über 25.637.000,00 EUR ist durchgeführt. § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wurde entsprechend geändert. - - - Fall 8
08.06.2009 Zimmer Geschäftsanschrift: An der Fahrt 1, 55124 Mainz Die Hauptversammlung vom 15.05.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - Fall 6
29.08.2008 Anstatt - Die Hauptversammlung vom 21.08.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 3 (Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Geschäftsjahres beschlossen. - - - -
13.12.2007 Anstatt - Die Gesellschaft hat am 23.11.2007 einen Nachgründungs- und Einbringungsvertrag mit der Gründerin, der TEKOMAG Aktiengesellschaft für Beteiligungen an Telekommunikationsunternehmen mit dem Sitz in Mainz geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die Einbringung von Geschäftsanteilen, die die Gründerin an der BFE Nachrichtentechnik GmbH Leipzig, der EFM Elektro- und Fernmeldemontage GmbH und der BFE Nachrichtentechnik GmbH hält.Die Einbringung erfolgt zu einem festgesetzten Wert von 10.000.000,00 EUR gegen Ausgabe von neuen Aktien der Gesellschaft im Gesamtnennbetrag von 10.000.000,00 EUR Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat dem Vertrag am 29.11.2007 zugestimmt. Die Hauptversammlung vom 29.11.2007 hat eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 10.000.000,00 EUR gegen Sacheinlagen beschlossen und die TEKOMAG Aktiengesellschaft für Beteiligungen an Telekommunikationsunternehmen zum Bezug der neuen Aktien zugelassen. Die Kapitalerhöhiung ist durchgeführt. § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wurde entsprechend geändert. - - - -
18.10.2007 Anstatt Mainz Aktiengesellschaft Satzung vom 21.09.2007 Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an Unternehmen, die auf dem Gebiet der Telekommunikationstechnologie - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. -

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