BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Friedberger Landstraße, 430, 60389, Frankfurt am Main
Kapital: 100000.00 EUR
Zweck: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich der "BG Unfallklinik Frankfurt am Main", bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, nebst der zeitnahen Weitergabe der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leis-tungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten, b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patienten-behandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten, eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht, c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet, d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) - alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe betreiben. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Be-stimmungen zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV), humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV), die landesunmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
05.09.2023 Pussehl - - - - - Fall 16
21.06.2023 Pussehl - - - - - Fall 15
30.06.2022 Bäuml - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MAIN.BGMED - -
17.09.2021 Bäuml - - - - Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Vorsitzende der Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft einzeln. Fall 12
- - - - - - -
- genannten sowie sonstigen Einrichtungen, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leis- tungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten - Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. a - - -
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), - Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere - - -
10.09.2021 Krämer - Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die - - Fall 13
21.05.2021 Weber - - - - - Fall 11
15.03.2021 Weber - - - - - Fall 10
- - - - - - Fall 9
30.09.2019 Wittmann - - - - - Fall 8
18.07.2019 Krämer - Gesellschaftsvertrag von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. - - - Fall 7
10.07.2019 Wittmann - Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. - - - Fall 6
16.04.2018 Wittmann - - - - - Fall 4
26.01.2018 Wittmann - Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. - - - Fall 3
- genannten sowie sonstigen Einrichtungen, als auch die - - - - -
21.10.2015 Wittmann Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Friedberger Landstraße 430, 60389 Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2015 (1) Die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins für berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Frankfurt am Main e. V. mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 5604). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft Fall 1

Firmendokumente

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Bs & T Frankfurt am Main GmbH GmbH Frankfurt am Main Hannah-Arendt-Straße, 36, 60438, Frankfurt am Main
R & O GmbH Zweigniederlassung Frankfurt am Main GmbH Frankfurt am Main Johann-Philipp-Schleicher-Straße, 18, 65719, Frankfurt am Main
Bulgarische Schule "Vassil Levski" Frankfurt am Main gGmbh GmbH Frankfurt am Main Stiftstraße, 30, 60313, Frankfurt am Main
Cadenberg Rechtsanwaltsgesellschaft Frankfurt am Main mbH GmbH Frankfurt am Main Taunustor, 1, 60310, Frankfurt am Main
MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH GmbH Frankfurt am Main Heddernheimer Landstraße, 157, 60439, Frankfurt am Main
DRK-Sozialdienste Frankfurt am Main gGmbH GmbH Frankfurt am Main Seilerstraße, 23, 60313, Frankfurt am Main
BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich der "BG Unfallklinik Frankfurt am Main", bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, nebst der zeitnahen Weitergabe der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leis-tungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten, b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patienten-behandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten, eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht, c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet, d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4) Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) - alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe betreiben. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Be-stimmungen zulässig sind. Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV), humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV), die landesunmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 100000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Friedberger Landstraße 430, 60389. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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