Bilfinger Berger AG Niederlassung Hochbau Hamburg


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|
02.02.2007 Repinski | - | - | - | Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. | - | - |
01.11.2006 Rullmann | - | Die Hauptversammlung vom 18.05.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Genehmigtes Kapital, bedingtes Kapital), 16 (Einberufung der Hauptversammlung), 17 (Befugnisse des Hauptversammlungsleiters) und 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte) beschlossen. | Die Planung, die Leitung und die Ausführung von Bauleistungen für fremde und eigene Rechnung, die Entwicklung und die Herstellung von Anlagen und Systemen, insbesondere in der Energie-, Verfahrens- und Umwelttechnik sowie im Maschinenbau, das kaufmännische, technische und infrastrukturelle Facility Management sowie die Erbringung sonstiger Immobiliendienstleistungen jeglicher Art, die Wartung, die Instandhaltung und das Instandhaltungsmanagement von Produktionsanlagen, Kraftwerken, Versorgungseinrichtungen und sonstigen Anlagen sowie die Erbringung damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, die Durchführung von privatwirtschaftlich finanzierten Betreibermodellen für Gebäude, Infrastruktureinrichtungen und Anlagen aller Art, einschließlich deren Errichtung, Finanzierung und Bewirtschaftung und der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen, die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen und Anlagen sowie die Erbringung von damit und von mit dem übrigen Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung, die Verpachtung und die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, die Gewinnung, die Herstellung und der Vertrieb von Baustoffen. | Die Hauptversammlung vom 18.05.2006 hat das am 29.06.2000 mit Änderung vom 28.06.2001 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I) und das am 06.06.2002 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital II) aufgehoben. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2004, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 20.000.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I) ist aufgehoben. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2004, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 10.000.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital III) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2006 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 34.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmgites Kapital I). | - | Satzung Blatt 224 ff Sonderband Hinsichtlich Spalte 3 von Amts wegen in Ergänzung der Eintragung vom 10.05.2006 nachgetragen. |
10.05.2006 Brede | - | In Durchführung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29.06.2000 (mit Änderung vom 28.06.2001) über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital I) sind im Jahre 2005 36.946 auf den Inhaber lautende Aktien ausgegeben worden. In Durchführung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 06.06.2002 über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital II) sind im Jahre 2005 414.490 auf den Inhaber lautende Aktien ausgegeben worden. Das Grundkapital ist dadurch um 1.354.308,-- EUR auf 111.588.306,-- EUR erhöht. Der Aufsichtsrat hat am 07.12.2005 die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 1 (Grundkapital, Einteilung), 4 Abs. 6 (bedingtes Kapital I) und § 4 Abs. 7 (bedingtes Kapital II) beschlossen. | - | Die Hauptversammlung vom 29.06.2000 mit Änderung vom 28.06.2001 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu noch 133.134,-- EUR (noch fortbestehend aufgrund bisheriger Ausnutzungen) und die Ergänzung der Satzung in § | - | Satzung Blatt 219 ff Sonderband 19 |
22.06.2005 Brede | - | Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) durch Aufnahme eines Absatzes 8 (bedingtes Kapital III) beschlossen. | - | Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 11.023.398,00 EUR beschlossen (bedingtes Kapital III). | - | Satzung Blatt 195 ff Sonderband |
- | - | - | - | Das bedingte Kapital I beträgt noch 243.972,00 EUR. | - | Satzung Blatt 183 ff Sonderband 18 |
08.04.2005 Brede | - | In Durchführung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29.06.2000 (mit Änderung vom 28.06.2001) über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital I) | - | - | - | - |
18.11.2004 Scharnweber | - | , § 3 (Gegenstand des Unternehmens, § 4 Abs. 6 S. 2 (Grundkapital, Zweck des bedingten Kapital I), § 12 (Beschlußfassung des Aufsichtsrats) und § 21 (Jahresabschluß die Aufhebung des § 4 Abs. 4 (Grundkapital, genehmigtes Kapital II) und die Ergänzung in § 4 (Grundkapital) durch Aufnahme eines neuen Absatzes (genehmigtes Kapital II) beschlossen. | - | Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 06.06.2002 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.300.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.100.000 neuen Aktien (bedingtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 28. Juni 2006 mit Zustimmung des Aufsichtrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.000.000,-- EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur zur Begebung von Belegschaftsaktien verwendet werden. | - | Von Amts wegen berichtigend bzw. ergänzend eingetragen. |
31.03.2004 Scharnweber | - | In Durchführung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29.06.2000 (mit Änderung vom 28.06.2001) über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital I) sind im Jahre 2003 291.607 auf den Inhaber lautende Aktien ausgegeben worden. Das Grundkapital ist dadurch um 874.821,-- EUR auf 110.158.902,-- EUR erhöht. Der Aufsichtsrat hat am 20.01.2004 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital, Einteilung) und § 4 Abs. 6 (bedingtes Kapital I) beschlossen. | - | Das bedingte Kapital I beträgt noch 2.425.179,-- EUR. | - | Satzung Blatt 165 ff Sonderband 17 |
- | - | - | - | Das genehmigte Kapital II beträgt noch 1.497.701,-- EUR. | - | - |
01.12.2003 Thomas | - | Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital II) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 23.09.2003 die Erhöhung des Grundkapitals um 198.339,-- EUR auf 109.284.081,-- EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 15.10.2003 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital, Einteilung) und § 4 Abs. 4 (Grundkapital, genehmigtes Kapital II) beschlossen. | - | - | - | Satzung Blatt 150 ff Sonderband 17 |
08.08.2003 Scharnweber | - | Die Hauptversammlung vom 28.05.2003 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 4 (zustimmungspflichtige Geschäfte), § 14 Abs. 1 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) und § 24 Abs. 1 (elektronischer Bundesanzeiger als Veröffentlichungsblatt) und die Ergänzung des § 10 Abs. 1 um einen Satz 3 (Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder) und des § 18 um einen Absatz 6 (Übertragung der Hauptversammlung in Ton und Bild) beschlossen. | - | - | - | Satzung Blatt 140 ff Sonderband 17 |
- | - | - | - | - | - | Eintragung Nr. 1 Spalte 5 vom 09.11.2001 aus technischen Gründen von Amts wegen berichtigt. |
17.01.2003 Ellinghaus | - | Der Aufsichtsrat hat am 28.10.2002 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital, Einteilung) und § 4 Abs. 4 (Grundkapital, genehmigtes Kapital II) beschlossen. | - | Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital II) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 15.10.2002 die Erhöhung des Grundkapitals um 168.489,-- EUR auf 109.085.742,-- EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Das genehmigte Kapital II beträgt noch 1.696.040,-- EUR. | - | Satzung Blatt 127 ff Sonderband 17 |
12.09.2002 Ellinghaus | - | Die Hauptversammlung vom 06.06.2002 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 3.300.000,-- Euro und die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) durch Aufnahme eines Absatzes 7 (Bedinges Kapital II) beschlossen. | - | - | - | Satzung Blatt 117 ff Sonderband 17 |
04.01.2002 Sanders | - | Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.06.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 135.471,-- EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.10.2001 ist § 4 Abs. (1) (Grundkapital und Einteilung) und § 4 Abs. (4) (Genehmigtes Kapital II) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Das genehmigte Kapital II beträgt noch 1.864.529,-- EUR. | - | Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Juni 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Sacheinlage einmalig | - | Satzung Blatt 114 ff. Sonderband |
- | - | , § 3 (Gegenstand des Unternehmens, § 4 Abs. 6 S. 2 (Grundkapital, Zweck des bedingten Kapital I), § 12 (Beschlußfassung des Aufsichtsrats) | - | - | - | - |
09.11.2001 Heucke | Hamburg Zeigniederlassung der Firma Bilfinger Berger AG in Mannheim | Aktiengesellschaft Satzung vom 10.03.1906, mehrfach geändert, zuletzt geändert am 28.06.2001 | Die Planung, Leitung und Ausführung von Bauleistungen für fremde und eigene Rechnung, die Entwicklung, die Herstellung | Die Hauptversammlung vom 23. Juni 1999 hat die Umstellung des Grundkapitals zu dem vom Rat der Europäischen Union gemäß Artikel 1091 Absatz 4 Satz 1 des EG-Vertrages unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs von 1,95583 auf 92.406.929,54 EUR und sodann die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 600.256,67 EUR und 15.432.160,79 EUR auf 108.439.347,-- EUR und die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1 (Grundkapital und Aktien, Einteilung in Stückaktien), § 4 Absatz 4 (Grundkapital und Aktien, Genehmigtes Kapital II ), § 5 Absatz 1 (Jetzt Stückaktien, Inhaberaktien), § 14 Absatz 1 Satz 1 (Aufsichtsratsvergütung) und § 19 (Stimmrecht in Hauptversammlung), die Aufhebung des § 4 Absatz 3 (Grundkapital und Aktien, Genehmigtes Kapital von 50 Millionen DM bis 30.6.1999) und die Einfügung eines neuen Absatzes 3 bei § 4 (Grundkapital und Aktien, Genehmigtes Kapital I von 20 Millionen EUR bis 23.6.2004) und die Einfügung eines neuen Absatzes 5 bei § 4 (Grundkapital und Aktien, Genehmigtes Kapital III von zehn Millionen EUR bis 23.6.2004) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Juni 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Sacheinlage einmalig | Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, einzelnen Vorstandsmitgliedern die Befugnis zur Alleinvertretung zu erteilen. | Satzung Blatt 101 Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.11.2001. Tag der ersten Eintragung: 07.10.1924 |
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