Bilfinger Berger Projektentwicklung GmbH Niederlassung Ruhrgebiet

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
25.02.2004 Wyczisk - - - Die Zweigniederlassung ist aufgehoben. - -
23.07.2003 Werner - Die Gesellschafterversammlung hat am 20. Mai 2003 beschlossen, das Stammkapital (DEM 10.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 5.112.918,81 um EUR 7.081,19 auf EUR 5.120.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. - - - -
15.11.2001 Blöcker Zweigniederlassung der Bilfinger Berger Projektentwicklung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 45081). Die Gesellschafterversammlung vom 19. Juli 2001 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - Die Firma der Zweigniederlassung ist entsprechend geändert. - -
21.05.2001 Wiedemann sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte aller Art, insbesondere in den Bereichen Gewerbebau, Wohnungsbau, Verkehrsanlagen, Anlagen für den Umweltschutz wie z. B. Deponien, Müllverwertungs- und Kläranlagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1965 mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.03.1998. Die Entwicklung von Projekten sowie deren Planung, Durchführung, Vermarktung, Vermietung (Verpachtung) und Bewirtschaftung (Verwaltung, Betrie Mit der "Bilfinger + Berger Bauaktiengesellschaft" mit Sitz in Mannheim wurde am 28. März 1985 mit Änderungen vom 14. und 17. März 1989 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung durch Beschlüsse vom 16. Juni 1989 bzw. 07. Juli 1989 zugestimmt haben. Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26. Juni 2000, dem die Gesellschafterversammlungen der Bilfinger + Berger Projektentwicklung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main und der Bilfinger + Berger Parking GmbH mit Sitz in Wiesbaden jeweils durch Beschluß vom selben Tag zugestimmt haben, hat die Bilfinder + Berger Projektentwicklung GmbH ihre 100%ige Beteiliung an der Bilfinger + Berger Parkhaus GmbH, Frankfurt, im Wege der Abspaltung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die Bilfinger + Berger Parking GmbH gegen Gewährung eines Geschäftsanteils an der übernehmenden Gesellschaft an die Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft übertragen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 02.04.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.04.2001.

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