Bistra Straßen- und Tiefbau GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
- - - - - - SB Bl. 156-174
15.12.2004 Ganswindt Folgende Zweigniederlassungen sind aufgehoben: Zweigniederlassung Ketzin, Ketzin (Amtsgericht Potsdam HR B 10025) Zweigniederlassung Berlin, Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HR B 64040) Zweigniederlassung Wesseling, Wesseling (Amtsgericht Brühl HR B 2761) - - - - SB Bl. 154-155
12.05.2004 Kassen - Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Jahresabschluss) beschlossen. - - - SB Bl. 141-153
25.09.2003 Schürken Oberhausen Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz Zweigniederlassung Ketzin, Ketzin (Amtsgericht Potsdam HR B 10025) Zweigniederlassung Berlin, Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HR B 64040) Zweigniederlassung Wesseling, Wesseling (Amtsgericht Brühl HR B 2761) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.01.1996, zuletzt geändert am 31.07.2000. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und die industrielle Durchführung von Tief-, Straßenbau- und Bauarbeiten aller Art und die Beteiligung an solchen Unternehmen. Die Gesellschaft hat mit der Koehne Verwaltungs GmbH + Co. Beteiligungs KG in Oberhausen am 13.03.1996 mit Zustimmung der Gesellschafterin vom 13.03.1996 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Gesellschaft mit der Koehne Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Holding KG mit Sitz in Oberhausen vom 13.03.1996 wurde am 07.12.1999 mit Zustimmung der Gesellschaft und der Koehne Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Holding KG vom selben Tage abgeändert. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch einzelnen oder allen Geschäftsführern die alleinige Vertretungsbefugnis übertragen. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Tag der ersten Eintragung in Oberhausen: 12.03.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 2818 des Amtsgerichts Oberhausen getreten. SB Bl. 1-22

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