Blitz F11-zwei-neun GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.09.2013 Lorenzen - - - Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. - -
29.01.2013 Brandt - Die Eintragung betreffend 5b ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetra- gen: - Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rein- bek vom 29.11.2012 (AZ: 8 IN 363/06) wird mangels Masse einge- stellt gemäß § 207 InsO eingestellt worden. - -
15.01.2013 Brandt - - - Die Gesellschaft ist durch rechts- kräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzver- fahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Mas- se auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Reinbek vom 29.11.2012 AZ: 8 IN 363/06) Von Amts wegen eingetragen. - -
29.07.2011 König - - - Die Eintragung betreffend lfd.Nr. 2 ist von Amts wegen berichtigt und - -
04.06.2007 Brandt - - - Über das Vermögen der Ge- sellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Reinbek vom 11.05.2007 (AZ: 8 IN 363/06) die vorläufige Insolvenzverwaltung an- geordnet und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auf- erlegt. - -
11.10.2005 Evers Zarpen Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1993 mit Änderungen vom 15.04.1994, 08.11.1994, 20.06.1995, 18.11.1997 und 23.08.2005 Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 23.08.2005 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Hamburg, HRB 59798) nach Zarpen verlegt und der Gesell- schaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz) und § 14 Abs. 1 (Schlussbestim- mungen) geändert worden. Projektierung und der An- und Verkauf, jedoch nicht die Ver- mittlung von Grundstücken bzw. Wohn- und Gewerbeimmobili- en. Die Gesellschaft ist berech- tigt, Unternehmensverträge abzu- schließen, insbesondere Beherr- schungs- und Gewinnabführungs- verträge als beherrschtes Unter- nehmen. - Die Gesellschaft hat einen oder meh- rere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaft- lich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit ei- nem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermäch- tigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzu- schließen. Gesellschaftsver- trag Bl. 7 ff Änderung Bl. 9 ff

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