Blitz Gebäude- Service GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
07.03.2005 Deussen - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - - - -
02.01.2003 Schultes - - - - - Anm. Bl. 219 ff. Sdb.
- - - und d) erwähnten Art, f) als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden, g) Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung Bauvorhaben wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen. h) die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei anderen Unternehmen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. - - Anm. Bl. 199 ff. Sdb. Gesellschaftsvertrag Blatt 202 ff. Sonderband
17.12.2002 der Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2002 hat eine a ) die Gebäudereinigung, - - -
29.11.2002 Atik der Innenausbau von Gebäuden jeglicher Art sowie Asbestsanierung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.06.1982 zuletzt geändert am 30.03.1995 und d) erwähnten Art, f) als Bauherr in eigenem Namen für eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Umwandlung der seit dem 2. Jan. 1979 als Kommanditgesellschaft bestehenden "Gebäude-Service- Krefeld HZM Verwaltungs GmbH & Co KG", Sitz Krefeld, aufgrund des Umwandlungsgesetzes idF vom 6. Nov. 1969 durch Gesellschafterbeschluß vom 29. Juni 1982. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 16.08.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.11.2002. Gesellschaftsvertrag Blatt 177 ff. Sonderband

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