BOB MOBILE AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
16.09.2009 Detlefsen Straelen Geschäftsanschrift: Paesmühlenweg 8, 47638 Straelen - - Der Sitz ist nach Straelen (jetzt AG Kleve HRB 9886) verlegt. - -
24.09.2008 Koelpin - Die Hauptversammlung vom 14.08.2008 hat beschlossen, die Satzung in § 7 (Genehmigtes Kapital) aufzuheben und neu zu fassen, ferner um einen § 7a (Bedingtes Kapital I) sowie einen § 7b (Bedingtes Kapital II) zu ergänzen. - Das Grundkapital ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2008 um einen Betrag bis zu EUR 533.464,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Das Grundkapital ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2008 um einen Betrag bis zu EUR 133.366,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Das bisherige genehmigte Kapital gem. § 7 der Satzung alter Fassung ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.08.2013 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 666.831,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital). - -
- - Aufgrund der in § 7 der Satzung erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 21.000,00 EUR auf 1.212.420,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsratses vom 28.06.2006 sind § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 7 (Genehmigtes Kapital) entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital besteht nach teilweiser Ausschöpfung - AR-Beschluss Blatt 184 ff. Sonderband
- - Aufgrund der in § 7 der Satzung erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.05.2006 sind § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 7 (Genehmigtes Kapital) der Satzung entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital besteht nach teilweiser Ausschöpfung - AR-Beschluss Blatt 161 ff. Sonderband
- - Aufgrund der in § 7 der Satzung erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 99.220,00 EUR auf 1.091.420,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.12.2005 sind § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 7 (Genehmigtes Kapital) der Satzung entsprechend geändert. - Das genehmigtre Kapital besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von 261.580,00 EUR. - Aufsichtsratsbeschlüsse Bl. 139 f., 147 f., 149 f . Sonderband
- - Aufgrund der in § 7 der Satzung erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 90.200,00 EUR auf 992.200,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.09.2005 sind § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 7 (Genehmigtes Kapital) der Satzung entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital besteht nach teilweiser Ausschöpfung - Beschlüsse Blatt 113 f, 118 ff Sonderband
28.10.2005 Pollmächer Düsseldorf Aktiengesellschaft Satzung vom 16.09.2005 Die Beteiligung jeder Art an anderen Unternehmen, im Besonderen an Unternehmen in den Bereichen Telekommunikation und mobile Mehrwertdienste, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und die Ausrichtung der Strategie des Unternehmens und konzerngebundener Unternehmen. Die Gesellschaft kann in den vorgenannten Bereichen operativ tätig werden. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bob Mobile Holding GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 51493) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2005. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 01.09.2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens 451.000,00 Euro auf bis zu 1.353.000,00 Euro zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung, sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag festzulegen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß einzelne oder auch alle Mitglieder des Vorstandes zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, und Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB in der Weise befreien, daß sie Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft auch mit sich selbst als Vertreter eines Dritten vornehmen können. Beschluss Blatt 10 ff Sonderband Satzung Blatt 14 ff Sonderband
10.07.2007 Lottes - Die Hauptversammlung vom 19.06.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen) und 15 (Auslagenersatz und Vergütung) beschlossen. - - - -
04.06.2007 Dick - Aufgrund der in § 7 der Satzung erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 121.242,00 EUR auf 1.333.662,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsratses vom 18.04.2007 sind § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 7 (Genehmigtes Kapital) entsprechend geändert. - - - -

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