Bohlen & DOyen Immobilien GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
18.05.2006 Kanna - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.11.2005 im Wege des Formwechsels in die Bohlen & Doyen Immobilien AG & Co. KG mit Sitz in Wiesmoor (Amtsgericht Aurich HRA 200022) umgewandelt. - -
16.02.2006 Schröder Wiesmoor Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.01.1992 zuletzt geändert am 22.11.2004 Die Verwaltung von Grundbesitz, insbesondere der An- und Verkauf von Grundstücken sowie die Vermietung und Verpachtung derselben sowie die Pacht und jedwede sonstige Nutzung von Grundstücken sowie die Belsastung von Grundstücken, jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens, Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, zu diesem Zweck Anlagen und Geschäfte zu errichten, zu betreiben, zu pachten, zu verpachten, zu vertreten und zu veräußern. Die Gesellschaft kann sich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und/oder Zweigniederlassungen (im In- und Ausland) errichten. Die Gesellschaft hat am 22.11.2004 einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Bohlen & Doyen Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Wiesmoor (Amtsgericht Aurich HRB 546) als herrschende Gesellschaft geschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2004 hat zugestimmt. Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Bei mehreren Geschäftsführern kann einzelnen von ihnen oder allen durch Gesellschafterbeschluß Alleinvertretungsbefugnis zuerkannt werden. Alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern kann durch Beschluß der Gesellschafterversammlung die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Zwei der Geschäftsführer Martin Bohlen, Gerd Doyen und Alfred Doyen vertreten die Gesellschaft jeweils gemeinsam. Unternehmensvertrag Bl. 38, Zustimmungsbeschl. Bl. 32 Sbd. Tag der ersten Eintragung: 11.02.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.02.2006.

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