Börner GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
12.01.2007 Schindler - - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.01.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung geführt. Von Amts wegen eingetragen gemäß Artikel 61 Absatz 6 EGHGB. - -
11.09.2006 Buttenmüller - Die Hauptversammlung vom 17.05.2006 hat die Änderung des § 4 der Satzung in Absatz 7 und durch Anfügen der Absätze 8 und 9 (genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2011 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 170.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2011 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 200.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/II). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2011 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 12.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/III). Der Beschluss der Hauptbversammlung vom 12.05.2004 (Genehmigtes Kapital 2004/III) ist, soweit das genehmigte Kapital noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde, aufgehoben. - -
11.09.2006 Buttenmüller - Die Hauptversammlung vom 17.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Aufsichtsrat) und in § 18 Absatz 2 (Leitung der Hauptversammlung) beschlossen. - - - Beschluss Bl. 1320 ff. SB
19.06.2006 Schindler - Die Hauptversammlung vom 20.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 17 Absatz 1, 2 und 3 (Einberufung der Hauptversammlung, Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Regelungen zur Berechnung derin diesem Zusammnehang zu beachtenden Fristen) beschlossen. - - - Beschluss Bl. 1230 SB Satzung Bl. 1254-1262 SB
14.06.2006 Schindler - Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 12.05.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 149.999.998,20 EUR auf 1.707.712.648,20 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 16.11.2005 ist dieSatzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2004 (Genehmigtes Kapital 2004/III) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 1,80 EUR . - Beschluss Bl. 1278-1281 SB Neue Satzung Bl. 1285- 1296 SB
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2002 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2007 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 23.976.099,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2002/I). Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss vom 31.05.2002 (Genehmigtes Kapital 2002/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 20.694.262,00 EUR. - -
15.08.2005 Schindler - Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.386.634,60 EUR auf 1.557.712.650,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats vom 05.07.2005 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - - - Beschlüsse Bl. 1177 ff. SB
03.12.2004 Krieger - Die Hauptversammlung vom 12.05.2004 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrates hat durch Beschluss vom 12.05.2004 die Satzung in § 4 (bedingtes Kapital) geändert. Auf Grund der Haupfversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.895.202,40 EUR auf 1.556.326.015,40 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrates vom 23.06.2004 ist dieSatzung in § 4 Absatz 1 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. - - - Die Eintragungen des aufgehobenen genehmigten Kapitals unter laufender Nummer 1,5,6 Spalte 6 b von Amts wegen gerötet. Berichtigung der Eintragung unter laufender Nummer 5 Spalte 3 und laufender Nummer 6 Spalte 6 a hinsichtlich des Datums der letzten Satzungsänderung im aktuellen Auszug. Von Amts wegen eingetragen.
26.11.2004 Krieger - Die Hauptversammlung vom 12.05.2004 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrates hat durch Beschluss vom 12.05.2004 die Satzung in § 4 (bedingtes Kapital) geändert. Auf Grund der Haupfversammlung vom 31.05.2002 erteilten Ermächtigung ist - - - Beschluss Bl. 1080 ff SB
- - - - Die Hauptversammlung vom 30.05.2003 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 403.000.000,00 EUR (Bedingtes Kapital 2003/I) beschlossen. - -
19.08.2003 Buttenmüller - Die Hauptversammlung vom 30.05.2003 hat die Änderung der Satzung wie folgt beschlossen: § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) sind neu gefaßt. Der bisherige § 4 Abs. 5 (bedingtes Kapital) wurde gestrichen und ein neuer § 4 Absatz 5 (bedingtes Kapital) eingefügt. § 9 (Beiräte) ist aufgehoben worden und der bisherige § 10 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) ist jetzt § 9 und inhaltlich neu gefaßt. Ein neuer § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates) wurde eingefügt. § 14 (Einberufung von Aufsichtsratssitzungen) ist in Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 neu gefaßt worden. § 15 (Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Betrieb von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen aller Art und von sonstigen Dienstleistungen und Geschäften, die damit zusammenhängen, einschließlich des Erwerbs, des Haltens und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft darf den Untenehmensgegenstand selbst durch verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen oder durch den Abschluss von Unternehmens- und - - -
- - - - Der Vorstand ist durch Satzung vom 31.05.2002 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2007 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um 30.000.000,00 EUR zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre zum Zwecke der Ausgabe von Belegschaftsaktien auszuschließen (Genehmigtes Kapital 2002/1). Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.04.2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 65.000.000,09 EUR, zu erhöhen. DerVorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital 2002/2). - -
25.06.2002 Buttenmüller - Auf Grund der Ermächtigung vom 30.05.1997 ist die Erhöhung des Grundkapitals um 985.992,80 EUR auf 1.409.737.227,60 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Präsidialausschusses des Aufsichtsrates vom 05.04.2002 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapitalund Einteilung) sowie in § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital gemäß Beschluss vom 30.05.1997 (Genehmigtes Kapital 1997/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 14.656.769,49 EUR. - -
02.05.2002 Hasselberger Döbeln Zweigniederlassung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 32000) Aktiengesellschaft Satzung vom 27.09.1952 zuletzt geändert am 25.05.2001 Der Betrieb von Bankgeschäften aller Art. Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07. Januar 1993 und des Beschlusses der Hauptversammlung der Berliner Commerzbank Aktiengesellschaft vom 02. Dezember 1992 hat diese als übertragendes Unternehmen ihr Vermögen als Ganzes unter Ausschluß der Abwicklung auf die Commerzbank Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft übertragen (Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 339 ff AktG). Durch Beschluß der Hauptversammlung der Commerz-Credit- Bank Aktiengesellschaft Europartner in Saarbrücken vom 24. März 1994 ist die letztgenannte Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18. Mai 1994 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes ohne Abwicklung auf die Commerzbank Aktiengesellschaft mit dieser gemäß §§ 339 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m. 352b Abs. 1 u. Abs. 2 AktG verschmolzen. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der Commerz Financial Products GmbH in Frankfurt am Main vom 14. April 1998 ist die letztgenannte Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26. Februar 1998 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die Commerzbank Aktiengesellschaft in Frankfurt am Main gemäß § 2 Nr. 1 i.V. mit §§ 46 ff UmwG verschmolzen. Das Grundkapital ist aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 1997 um bis zu 78.000.000 EUR bedingt erhöht. Die bedingte Erhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von bis zum 30. April 2002 zu begebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen der Commerzbank Aktiengesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100 %igen ausländischen Beteiligungsgesellschaft der Commerzbank Aktiengesellschaft von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen (Bedingtes Kapital1997). Das Grundkapital ist aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 21. Mai 1999 um bis zu 200.070.000 Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 11.11.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

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