Böttcher Hinrichs AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
06.05.2008 Dr. Goetze - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
31.08.2007 Breitkopf - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 255/01) vom 13.06.2007 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.Die Gesellschaft bleibt aufgelöst - -
21.12.2001 Meyer-Brunswick - - - Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Hamburg, 67a IN 255/01). Gemäß § 263 Satz 3 AktG von Amts wegen eingetragen. - -
18.12.2001 Heucke Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 20.07.1999 zuletzt geändert am 12.04.2001 Entwicklung und Vermarktung von Technologien, die Beratung von Unternehmen sowie das Eingehen und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen auf dem Gebiet der neuen Medien, insbesondere des Internets. Die Gesellschaft hat mit der tbg Technologie-Beteiligungs- Gesellschaft mbH (tbg) der Deutschen Ausgleichshank, Ludwig-Erhard-Platz 3, 53179 Bonn am 23.11.2000 einen Beteiligungsvertrag mit Teilgewinnabführungsklausel gem. § 292 Abs. l Nr. 2 AktG geschlossen, wobei wesentlicher Inhalt des Vertrages die Beteiligung der tbg als stille Gesellschafterin mit einer Einlage in Höhe von 1.096.168,- EUR ist. Die tbg erhält für ihre als stille Gesellschafterin geleistete Einlage von 1.096.168,- EURO eine vom Jahresergebnis unabhängige Mindestvergütung in Höhe von 7 %. Von den ab Abruf der Einlage an erwirtschafteten Jahresüberschüssen der Gruppe erhält die tbg im übrigen 10 %. Für einen Zeitraum, in dem die tbg mehr als eine Beteiligung an der Gesellschaft hält, erhält sie jedoch neben den jeweiligen Mindestvergütungen von den erwirtschafteten Jahresüberschüssen nur insgesamt 10 % für alle Beteiligungen. Die stille Beteiligung ist bis zum 31.12.2010 befristet. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2004 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 35.000,- EUR zu erhöhen. Durch Beschluß des Amtsgericht Hamburg vom 31.08.2001, 13.30 Uhr (Az: 67a IN 255/01), ist die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters angeordnet worden. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Satzung Blatt 105ff. Sonderband 2 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 18.11.1999

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