Böttcher Hinrichs Technology GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
05.11.2007 Dr. Goetze - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
12.05.2007 Gökes - - - Die Gesellschaft bleibt aufgelöst. - -
08.05.2007 Gökes - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 256/01) vom 21.03.2007 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - -
07.02.2002 Breitkopf - - - Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Hamburg, 67aIN256/01). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen. - -
29.01.2002 Meier - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67 a IN 256/01) vom 31.08.2001 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. - -
18.12.2001 Piel Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 02.03.2000 zuletzt geändert am 02.07.2001 (1) Gesellschaftszweck ist der Betrieb der Internetplattform investorial.net, um Unternehmen eine verbesserte Arbeit der Public Relations und der Investor Relations über das Internet zu ermöglichen. Dazu werden sowohl datenbankbasierte Anwendungen als auch spezielle Kommunikationsangebote bereitgestellt. Durch die Aggregation themenspezifischer Inhalte werden dem Nutzer weitere Mehrwerte geboten. (2) Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die geeignet sind den Gesllschaftszweck unmittelbar zu fördern. (3) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgen, übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten. - Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Gesellschaftsvertrag Blatt 8ff Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 21ff Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 14.07.2000

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