Breitband-Infrastrukturgesellschaft Cochem-Zell mbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Karmeliterstraße, 14, 56068, Cochem
Kapital: 164000.00 EUR
Zweck: Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung einer Infrastruktur zur Breitbandversorgung im Gebiet des Landkreises Cochem-Zell für alle Städte und Ortsgemeinden und deren Bereitstellung an einen Vertragspartner für den Betrieb und die Unterhaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes zweckdienlichen Geschäfte durchzuführen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben oder zu gründen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten und Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit mit Dritten zu schließen, soweit dies mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängt oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet ist. § 8 Abs. 1 S. 6 und Abs. 2 und 3 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 gelten entsprechend. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass die geltenden Gesetze und technischen Normen beachtet werden und der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Betätigungen, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens, solange die Erlaubnis nicht erteilt oder absehbar ist. Ergänzend zu diesem Gesellschaftsvertrag gelten die Vorschriften der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz (LKO) in Verbindung mit der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die wirtschaftliche Betätigung der Landkreise und Gemeinden in ihrer jeweils geltenden Fassung (Drittes Kapitel LKO, Fünftes Kapitel, 3. Abschnitt GemO).

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
- - - - - Fall 14
07.10.2021 Lauberbach - Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Einberufung und Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversmmlung) und § 8 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) beschlossen. - - Fall 12
01.10.2019 Lauberbach - - - - Fall 7
18.08.2014 Lauberbach - Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) beschlossen. - - Fall 3
10.07.2012 Göbel - - - - Fall 2
09.02.2012 Göbel Cochem Geschäftsanschrift: Vor den Birken 6, 56814 Faid Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2011 Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung einer Infrastruktur zur Breitbandversorgung im Gebiet des Landkreises Cochem-Zell für alle Städte und Ortsgemeinden und deren Bereitstellung an einen Vertragspartner für den Betrieb und die Unterhaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes zweckdienlichen Geschäfte durchzuführen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben oder zu gründen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten und Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit mit Dritten zu schließen, soweit dies mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängt oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet ist. § 8 Abs. 1 S. 6 und Abs. 2 und 3 Kommunalabgabengesetz Rheinland- Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 gelten entsprechend. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass die geltenden Gesetze und technischen Normen beachtet werden und der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Betätigungen, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens, solange die Erlaubnis nicht erteilt oder absehbar ist. Ergänzend zu Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1

Firmendokumente

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Breitband-Infrastrukturgesellschaft Cochem-Zell mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung einer Infrastruktur zur Breitbandversorgung im Gebiet des Landkreises Cochem-Zell für alle Städte und Ortsgemeinden und deren Bereitstellung an einen Vertragspartner für den Betrieb und die Unterhaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes zweckdienlichen Geschäfte durchzuführen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben oder zu gründen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten und Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit mit Dritten zu schließen, soweit dies mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängt oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet ist. § 8 Abs. 1 S. 6 und Abs. 2 und 3 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 gelten entsprechend. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass die geltenden Gesetze und technischen Normen beachtet werden und der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Betätigungen, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens, solange die Erlaubnis nicht erteilt oder absehbar ist. Ergänzend zu diesem Gesellschaftsvertrag gelten die Vorschriften der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz (LKO) in Verbindung mit der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die wirtschaftliche Betätigung der Landkreise und Gemeinden in ihrer jeweils geltenden Fassung (Drittes Kapitel LKO, Fünftes Kapitel, 3. Abschnitt GemO). tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 164000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Breitband-Infrastrukturgesellschaft Cochem-Zell mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Cochem, Karmeliterstraße 14, 56068. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Breitband-Infrastrukturgesellschaft Cochem-Zell mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Breitband-Infrastrukturgesellschaft Cochem-Zell mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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