BVIK gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Kirchstraße, 1a, 06366, Köthen
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung und der Integration bzw. Wie-dereingliederung in den Arbeitsprozess durch berufliche Qualifizierung, Bildung, Vermittlung, soziale Betreuung im Rahmen der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten gemäß SGB II und SGB III und allen damit zusammenhängenden Aufgaben, die der Förderung der beruflichen Integration dienlich sind und zur Verringerung der Arbeitslosigkeit führen können. Gegenstand des Unternehmens ist auch das Angebot von Dienstleistungen, die sich mit dem "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein" nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III befassen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie der Erfahrungsaustausch und die Information im Rahmen sozialpädagogischer und organisatorischer Hilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Betreuungen für alle Lebenslagen, Unterstützung bei Behördengängen, Angebote von Sprach- und Kreativkursen und das Angebot von multikulturellen Veranstaltungen und die Übernahme einer komplexen Betreuung in Flüchtlingswohnheimen. 2. Weiterhin sind Maßnahmen der Förderung und Integration schwer behinderter Men-schen und Jugendlicher an der Teilhabe am Arbeitsprozess durch Bildung, Qualifi-zierung und sozialtherapeutische Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungs-maßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten nach SGB II und SGB III, soweit diese keiner besonderen Genehmigung bedürfen. 3. Gegenstand des Unternehmens ist auch die soziale Integration Jugendlicher in die Gesellschaft bzw. deren Resozialisierung. 4. Die Gesellschaft betreibt auch soziales Management in der Form der Beratung und Betreuung sozial Bedürftiger und betreut Suchtkranke mit dem Ziel der Lösung ihrer Probleme. 5. Die Maßnahmen nach SGB II und SGB III sind dem Gemeinwohl verpflichtet und richten sich vorrangig an Kommunen, Landkreise und andere öffentlich-rechtliche oder sonstige berechtigte Nutzer, wenn deren Realisierung dadurch und unmittelbar den in Absatz 1 und 2 genannten Zielen dienen. 6. Die Erbringung von Dienstleistungen und die Durchführung der Maßnahmen nach SGB II und SGB III für Kommunen, Landkreise und andere berechtigte Träger sind ausschließlich von öffentlichem Interesse und dienen der Beschäftigungs- und Ar-beitstherapie. 7. Die Durchführung von Beratung und Dienstleistungen für Kommunen und andere berechtigte Träger sind insofern Gegenstand des Unternehmens, wenn diese dadurch und unmittelbar den oben genannten Zielen dienen. Sie müssen den Anforderungen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebes entsprechen. 8. Die Gesellschaft darf sich an anderen gemeinnützigen Unternehmen beteiligen und sie darf Zweigniederlassungen oder Filialen errichten. 9. Die Gesellschaft darf den Geschäftsbetrieb auf verwandte Geschäftszweige, die ebenfalls gemeinnützige sind, jederzeit ausdehnen, soweit diese der Gesellschaft dienen oder sie zu fördern geeignet sind.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand
22.01.2016 König - Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2016 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung und der Integration bzw. Wie-dereingliederung in den Arbeitsprozess durch berufliche Qualifizierung, Bildung, Vermittlung, soziale Betreuung im Rahmen der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten gemäß SGB II und SGB III und allen damit zusammenhängenden Aufgaben, die der Förderung der beruflichen Integration dienlich sind und zur Verringerung der Arbeitslosigkeit führen können. Gegenstand des Unternehmens ist auch das Angebot von Dienstleistungen, die sich mit dem "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein" nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III befassen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie der Erfahrungsaustausch und die Information im Rahmen sozialpädagogischer und organisatorischer Hilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Betreuungen für alle Lebenslagen, Unterstützung bei Behördengängen, Angebote von Sprach- und Kreativkursen und das Angebot von multikulturellen Veranstaltungen und die Übernahme einer komplexen Betreuung in Flüchtlingswohnheimen. 2. Weiterhin sind Maßnahmen der Förderung und Integration schwer behinderter Men-schen und Jugendlicher an der Teilhabe am Arbeitsprozess durch Bildung, Qualifi- zierung und sozialtherapeutische Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungs-maßnahmen und
13.02.2013 König Geschäftsanschrift: Kirchstraße 1a, 06366 Köthen Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung und der Integration bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess durch berufliche Qualifizierung, Bildung, Vermittlung, soziale Betreuung im Rahmen der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten gemäß SGB II und SGB III und allen damit zusammenhängenden Aufgaben, die der Förderung der beruflichen Integration dienlich sind und zur Verringerung der Arbeitslosigkeit führen können. Gegenstand

Firmendokumente

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BVIK gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung und der Integration bzw. Wie-dereingliederung in den Arbeitsprozess durch berufliche Qualifizierung, Bildung, Vermittlung, soziale Betreuung im Rahmen der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten gemäß SGB II und SGB III und allen damit zusammenhängenden Aufgaben, die der Förderung der beruflichen Integration dienlich sind und zur Verringerung der Arbeitslosigkeit führen können. Gegenstand des Unternehmens ist auch das Angebot von Dienstleistungen, die sich mit dem "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein" nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III befassen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie der Erfahrungsaustausch und die Information im Rahmen sozialpädagogischer und organisatorischer Hilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Betreuungen für alle Lebenslagen, Unterstützung bei Behördengängen, Angebote von Sprach- und Kreativkursen und das Angebot von multikulturellen Veranstaltungen und die Übernahme einer komplexen Betreuung in Flüchtlingswohnheimen. 2. Weiterhin sind Maßnahmen der Förderung und Integration schwer behinderter Men-schen und Jugendlicher an der Teilhabe am Arbeitsprozess durch Bildung, Qualifi-zierung und sozialtherapeutische Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungs-maßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten nach SGB II und SGB III, soweit diese keiner besonderen Genehmigung bedürfen. 3. Gegenstand des Unternehmens ist auch die soziale Integration Jugendlicher in die Gesellschaft bzw. deren Resozialisierung. 4. Die Gesellschaft betreibt auch soziales Management in der Form der Beratung und Betreuung sozial Bedürftiger und betreut Suchtkranke mit dem Ziel der Lösung ihrer Probleme. 5. Die Maßnahmen nach SGB II und SGB III sind dem Gemeinwohl verpflichtet und richten sich vorrangig an Kommunen, Landkreise und andere öffentlich-rechtliche oder sonstige berechtigte Nutzer, wenn deren Realisierung dadurch und unmittelbar den in Absatz 1 und 2 genannten Zielen dienen. 6. Die Erbringung von Dienstleistungen und die Durchführung der Maßnahmen nach SGB II und SGB III für Kommunen, Landkreise und andere berechtigte Träger sind ausschließlich von öffentlichem Interesse und dienen der Beschäftigungs- und Ar-beitstherapie. 7. Die Durchführung von Beratung und Dienstleistungen für Kommunen und andere berechtigte Träger sind insofern Gegenstand des Unternehmens, wenn diese dadurch und unmittelbar den oben genannten Zielen dienen. Sie müssen den Anforderungen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebes entsprechen. 8. Die Gesellschaft darf sich an anderen gemeinnützigen Unternehmen beteiligen und sie darf Zweigniederlassungen oder Filialen errichten. 9. Die Gesellschaft darf den Geschäftsbetrieb auf verwandte Geschäftszweige, die ebenfalls gemeinnützige sind, jederzeit ausdehnen, soweit diese der Gesellschaft dienen oder sie zu fördern geeignet sind. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von BVIK gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köthen, Kirchstraße 1a, 06366. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von BVIK gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist BVIK gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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