CA Computer Associates Technology GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
28.10.2021 Andres - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CA Computer Associates Holding GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 7234) verschmolzen. - Fall 19 Das Registerblatt ist geschlossen.
10.05.2021 Braunstein Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Berliner Allee 47, 64255 Darmstadt - - - - Fall 18
20.02.2019 Klitzsch - - - - - Fall 17
03.01.2019 Klitzsch - Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen. - - - Fall 16
22.12.2017 Rapp - - - - - Fall 15
05.09.2017 Rapp - - - - - Fall 14
06.09.2016 Braunstein - - - - - Fall 13
06.01.2016 Pullmann - - - - - Fall 12
- - - - - - Fall 11
27.02.2014 Bieg - - - - - Fall 10
27.04.2012 Andres - - - - - Fall 9
11.05.2011 Raub Geschäftsanschrift: Marienburgstraße 35, 64297 Darmstadt - - - - Fall 8
09.12.2008 Petry - - - - - Fall 7
24.08.2006 Mittmann - - - - - Anmeldung Blatt 180- 185 Sonderband
20.03.2006 Aul Darmstadt Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 03.03.1998 zuletzt geändert am 03.12.1999 Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen sowie der Betrieb von Unternehmen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informationstechnologie. Zwischen der Gesellschaft als beherrschtem Unternehmen und der CA Computer Associates Holding GmbH mit dem Sitz in Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 7234, als beherrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der am 20.03.2001 abgeschlossen wurde. Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag haben die Gesellschafter der Gesellschaft am 26.03.2001 und die Gesellschafterin des herrschenden Unternehmens am 20.03.2001 zugestimmt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 77, 84 Sonderband Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertra g Blatt 96 Sonderband

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