Capitol Resources Energy AG


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|
02.07.2013 Zorn | - | - | - | Der Sitz ist nach München (jetzt Amtsgericht München, HRB 206034) verlegt. | - | Fall 13 |
27.12.2012 Dinges-Król M.A. | - | Die Hauptversammlung vom 30.10.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 3.000.000,00 Euro sowie die Änderung des § 3 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Weiterhin wurde in dieser Versammlung die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz und Dauer), 5 (Genehmigtes Kapital), 18 (Einberufung der Hauptversammlung) und 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsübertragung) beschlossen. | - | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.10.2012 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.09.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.625.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2012/I). Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31.01.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) ist durch Zeitablauf erloschen. | - | Fall 11 |
- | - | - | - | - | - | Fall 9 |
26.10.2012 | Geändert, nun: | - | - | - | - | - |
22.01.2007 Schnorbus | - | Die Hauptversammlung vom 31.01.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 150.000,00 EUR sowie die Änderung des § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Weiterhin wurde die Änderung des § 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital) beschlossen. | - | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom | - | Satzung Blatt 134 ff Sonderband |
- | - | - | - | Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.01.2006 um bis zu 50.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2006/I). | - | - |
25.04.2006 Schnorbus | - | , 2 (Gegenstand des Unternehmens), 18 (Einberufung der Hauptversammlung), 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) sowie 3 (Grundkapital) und mit ihr die | Gegenstand des Unternehmens sind - die Erbringung von Dienst- und | - | - | Gesellschaftsvertrag |
27.07.2004 Schnorbus | - | Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 10.10.2003 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 25.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 02.02.2004 ist die Satzung in § 3 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. | - | Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 10.10.2003 (Genehmigtes Kapital) ist | - | Satzung Blatt 55ff. Sonderband |
16.07.2004 Maatz | Frankfurt am Main | Aktiengesellschaft Satzung vom 27.07.1999 zuletzt geändert am 27.07.2003 | Die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art, jedoch nur im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Vornahme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie alle sonstigen, eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. | Der Vorstand ist aufgrund des Beschlusses der Hautpversammlung vom 10.10.2003 unter Abänderung der Satzung vom 27.07.2003 in § 5 (Genehmigtes Kapital) ermächtigt, das Grundkapital bis zum 9.10.2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 25.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Barund/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. | Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 32 Sonderband |
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