Carl Bindernagel GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.07.2013 Webersinke - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
20.11.2012 Webersinke - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Az. 61 IN 27/05) vom 19.11.2012 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. - Beschluss Blatt 191 d. A.
08.04.2005 Rüdiger - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) (Az. 61 IN 27/05) vom 01.04.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen - Beschluss Blatt 193 Sonderband
02.02.2005 Prill - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) (61 IN 27/05) vom 01.02.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - Beschluss Blatt 190 - 192 Sonderband
03.09.2002 Dr. Fritzsche - Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2002 hat die Umstellung des Stammkapitals von 50.000,00 DEM auf 25.564,59 EUR beschlossen. Diese Gesellschafterversammlung hat außerdem die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Weiterhin wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Vertretung) - bei gesamter Neufassung des Gesellschaftsvertrages in dessen §§ 1 bis 16 - beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Die Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen aller Art, der Handel mit solchen Erzeugnissen und die Übernahme aller damit verbundenen Nebenarbeiten - - Gesellschaftsvertrag Blatt 181 ff. Sonderband
11.01.2002 Kurz Friedberg (Hessen) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.12.1979 zuletzt geändert am 21.08.2000 Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen aller Art, der Handel mit - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 138-149 Sonderband

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