CEF Elektrofachgroßhandlung Nord GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.12.2015 Melzer - - - Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.09.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.09.2015 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CEF City Electrical Factors Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 101627) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "CEF City Electrical Factors Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 101627) am 02.03.1998 mit Änderung vom 01.02.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. - -
15.12.2014 Melzer - - - Der zwischen der Gesellschaft und der "CEF City Electrical Factors Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 101627) am 02.03.1998 mit Änderung vom 01.02.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 04.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 04.12.2014 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. - -
17.03.2009 Linder Geschäftsanschrift: Killisfeldstr. 50, 76227 Karlsruhe - - - - -
23.10.2006 Hornung Karlsruhe Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.03.1997 zuletzt geändert am 12.03.2002 Der Fachvertrieb von elektrischen Geräten und Elektro-Artikeln nördlich des Mains der BRD im Großhandel. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmens zweckdienlich sind. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft hat mit CEF City Electrical Factors GmbH in Karlsruhe (herrschendes Unternehmen) am 02.03.1998 mit Änderung vom 01.02.1999 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlungen vom 27.03.1998 bzw. 17.03.1999 haben diesem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.10.2006. Tag der ersten Eintragung: 02.06.1997 Unternehmensvertrag und Änderung Sonderband I Blatt 409 ff. und 473 f. Zustimmungsbeschlüsse : Sonderband I Blatt 399 ff. und 463 ff. Beschluss AS. 27 ff. Sonderband II

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