CineCircle.com AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
04.03.2004 Hirth - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
08.02.2002 Piel - Satzung vom 09.12.1999 zuletzt geändert am 16.10.2000 - - - In Ergänzung der Eintragung vom 14.12.2001 nachgetragen.
14.12.2001 Piel Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 09.12.1999 (1) Dienstleistungen im und durch das Internet. Das Angebot von Dienstleistungen und Verkaufsartikeln/Sachen über das Internet, Erbringen der Dienstleistungen und Verkauf der Artikel, insb. die Erbringung sämtlicher filmbezogener Dienstleistungen und Handel mit filmbezogenen Produkten aller Art. Dienstleistungen für Internetanbieter und - nutzer und sonstige Programmierungsarbeiten jeder Art, ­ jeweils sowohl auf eigene als auch auf fremde Rechnung als auch als Repräsentant für andere, - jeweils direkt oder indirekt, auch durch Gründung oder Erwerb anderer Unternehmen oder Beteiligung an anderen Unternehmen, Beauftragung anderer oder sonstige Kooperation mit anderen, - jeweils im In- und Ausland. (2) Aktivitäten, die geeignet erscheinen können, unmittelbar oder mittelbar die zuvor genannten vorzubereiten, zu unterstützen, zu fördern, zu ergänzen oder für sie zu werben. Dazu gehört auch die Anlage eingener finanzieller Mittel sowie der Erwerb von Vermögensgegenständen jedweder Art, um durch deren spätere Verwertung die Finanzierung künftiger Aktivitäten zu erleichtern und/oder Risiken abzudecken. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen um In- und Ausland zu errichten. (3) Ferner die Verwaltung Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2004 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals insgesamt um Euro 25.000,-- zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluß der Bezugsrechte mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Er ist berechtigt, das Bezugsrecht im gesetzlich zulässigen Höchstumfang auszuschließen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BG Satzung Blatt 5ff Sonderband Satzung Blatt 19ff Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.12.2001. Tag der ersten Eintragung: 31.01.2000

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