CITICORP Kartenservice Unterstützungskasse GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
23.07.2003 Koelpin - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2003 im Wege des Formwechsels in die Citicorp Management Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (AH Düsseldorf, HRB 48307) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung der neuen - Umwandlungsbeschluss Blatt 21 ff. Sonderband
23.07.2003 Koelpin - Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 974.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR beschlossen. - - - Beschluss Blatt 21 f. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 46 ff. Sonderband
19.11.2002 Christophliemk Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.01.1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.06.2001 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher AG Frankfurt am Main HRB 31631) nach Düsseldorf beschlossen. Der ausschließliche Gegenstand der Gesellschaft besteht darin, Personen, die zu dem Geschäftsbetrieb der Firma CITICORP Kartenservice GmbH in einem Verhältnis der Betriebszugehörigkeit stehen oder gestanden haben, sowie Angehörige dieser Personen bei Arbeitslosigkeit, Invalidität, anderen Fällen der Notlage oder im Alter durch Leistungen von Fall zu Fall oder durch laufende Leistungen zu unterstützen. Die Gesellschaft stellt eine soziale Einrichtung dar. Ihr Zweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Beschluss Blatt 3 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 5 ff Sonderband

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