City Contor Development CCD AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
13.07.2015 Willamowius - Die Hauptversammlung vom 31.03.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 39.490,00 EUR und die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Grundkapital und Aktien), 9 (Aufsichtsrat) und 11 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - - - Fall 6
11.02.2014 Helbig Änderung zur Geschäftsanschrift: Grimm 12, 20457 Hamburg - - - - -
14.03.2013 Bücking Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Holstenwall 10, 20355 Hamburg - - - - -
- - - - Der Vorstand hat aufgrund der am 19.06.2002 eingetragenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital) der Hauptversammlung vom 05.10.2001 durch Beschluß vom 05.07.2002 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tage die Erhöhung des Grundkapitals um 3.530,-- EUR auf 53.530,-- EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Das genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch 21.470,-- EUR. - -
02.06.2003 Sanders - Der Aufsichtsrat hat am 05.07.2002 die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 5 Abs. 1 (genehmigtes Kapital) beschlossen. - - - -
19.06.2002 Kruse - , 2 (Gegenstand des Unternehmens), 6 und 10 geändert sowie um einen neuen § 5 (genehmigtes Kapital) ergänzt worden. der Aufbau, die Entwicklung und die Durchführung von unternehmerischen Verbundlösungen und Konzepten in Industrie- und Handelsbereichen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 04.10.2006 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 25.000,-- EUR , zu erhöhen, und zwar unter Beachtung des gesetzlichen Bezugsrechts. - Satzung Blatt 51 ff Sonderband
15.11.2001 Heucke Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 24.04.2001 Verwaltung und Erhaltung eigenen Vermögens. - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitgliedern kann die Befugnis erteilt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen. (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181 2. Alt. BG Gesellschaftsvertrag Blatt 21ff. Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.11.2001. Tag der ersten Eintragung: 03.08.2001

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