Claus-Peter Götz Hundeschutz gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)



Kapital:
1000.00 EUR
Zweck:
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 14 AO. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Förderung des Tierschutzes (insbesondere Hundeschutz) durch unmittelbare und mittelbare Hilfeleistungen für notleidende Tiere auf nationaler und internationaler Ebene, z.B. - Hilfe für Hunde, die sich in so genannten "Tötungsstationen" im Ausland (z.B. Rumänien) befinden und die der Gesellschaft über soziale Netzwerke oder anderweitige Kommunikationswege bekannt werden - Da die Tierschutzorganisationen ("Shelter") vor Ort in der Regel nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, sollen durch die Gesellschaft zunächst Paten vor Ort gefunden werden, die die Hunde aufnehmen, die Gesellschaft leistet insofern Hilfestellung durch Übernahme der Kosten für Futter, Unterbringung etc. - Danach soll eine Verbringung der Hunde nach Deutschland, zunächst in eine vorübergehende Pflegestelle erfolgen, auch hierzu leistet die Gesellschaft finanzielle Hilfe - Von der Pflegestelle aus sollen die Hunde sodann an aufnehmende Personen im Inland ("Adoptanten") weitervermittelt werden - Ferner leistet die Gesellschaft finanzielle Unterstützung, um die Registrierung der Hunde per Chip, die Kastration sowie die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises sicherzustellen - Die Gesellschaft generiert keine Einnahmen aus der Vermittlung der Hunde - Förderung anderer kooperierender Tierschutzorganisationen durch Geld- und/oder Sachspenden (z.B. Futterspenden), z.B. in Rumänien - Engagement für die artgerechte Unterbringung von Hunden in Not - Förderung deren Vermittlung in ein neues Zuhause - Förderung von Kastrationsprogrammen, um die ungezügelte Vermehrung von ungewollten Tieren einzudämmen, z.B. durch Übernahme von Tierarztkosten durch die Gesellschaft, um die Durchführung von Kastrationen vor Ort zu gewährleisten - Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch Spenden. - Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung Ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs.1 Satz 2 AO bedienen, soweit Sie Ihre Augaben nicht selbst wahrnimmt. - Die Gesellschaft darf andere steuerbegünstigte Körperschaften nach § 58 Abs.1 AO fördern.
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 16.09.2016
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 16.11.2016
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 16.09.2016
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 16.09.2016
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 16.09.2016
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 16.09.2016
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 16.11.2016
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 16.09.2016
- Anzeige nach Eingang // 01.11.2016 // Anmeldung vom 16.09.2016
- Anzeige nach Eingang // 01.11.2016 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 16.09.2016
- Anzeige nach Eingang // 01.11.2016 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 16.11.2016
- Anzeige nach Eingang // 01.11.2016 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 16.09.2016
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